Neues Förderkonzept der Stadt Viersen

Der gesellschaftliche Wandel der letzten Jahrzehnte verändert unser Miteinander. Das betrifft auch die Träger, die Angebote und Hilfen organisieren. Um sie in ihrer Arbeit und ihrer Entwicklung zu unterstützen, ist eine zeitgemäße Förderung erforderlich. Im letzten Jahr entstand im Dialog zwischen dem Fachbereich Soziales und Wohnen und den sozialen Akteuren (Organisationen) ein Konzept, das die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen der Stadt neu regelt.

Ziel war es, die Gelder an transparente und nachvollziehbare Kriterien zu binden. Es sollte nicht mehr nur ein bestimmter Kreis, sondern alle Akteure in Viersen gefördert werden können, die sich für das Gemeinwesen engagieren. In den Gesprächen zeigte sich zudem, dass es verschiedene Förderinstrumente braucht, um die unterschiedlichen Akteure bedarfsgerecht zu unterstützen.

Strukturelle Förderung

Ehrenamtliche Akteure, die unentgeltlich Hilfe, Beratung oder Begegnung für grundsätzlich alle Viersener Einwohnerinnen und Einwohner organisieren, erhalten eine strukturelle Förderung, die ihre Arbeit langfristig sichert.

Flexible Förderung

Diese Mittel können alle sozialen Organisationen beantragen, um neue Ideen umzusetzen. Die Voraussetzung ist, dass bei den Vorhaben konkrete Angebote für Einwohnerinnen und Einwohner und/oder soziale Akteure entwickelt werden. Um eine Förderung zu erhalten, können kurze Beschreibungen der Vorhaben jeweils zum 31. März und zum 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden.

Im Konzept zur Vergabe von Zuschüssen an zivilgesellschaftliche Akteure sind die Voraussetzungen zur Beantragung von Fördermitteln aufgeführt:

>>> Konzept

Die Regelungen für eine flexible Förderung sind gesondert im Anhang zu finden:

>>> Anhang

Die erforderlichen Informationen zur Beantragung flexibler Fördermittel sind im im Folgenden aufgelistet:

>>> Antrag

Fragen zu den Fördermöglichkeiten beantwortet:

Dr. Christian Giardina
02162 / 101 452

Anträge per E-Mail:
gemeinwesenarbeit@viersen.de

Postalische Anträge:
Stadt Viersen FB 40
Bahnhofstraße 23-29

41747 Viersen

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