Petitionsrecht

Das Petitionsrecht steht Jedermann zu. Damit können Sie sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen wehren. Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes geregelt. Petitionen richten sich an die Parlamente, also an den Landtag von Nordrhein-Westfalen oder an den Deutschen Bundestag.

Weitere Informationen zum Petitionsrecht und zu Petitionen finden Sie auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Landtags und auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.

Weiterführende Informationen zu Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten:

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