Straßenwärter/in

Einführung

Die dreijährige Ausbildung als Straßenwärter/in kann jeder beginnen, der mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügt. Die Auszubildenden besuchen die gleiche Berufsschule wie die Straßenbauer/innen. Bestandteil der Ausbildung ist auch der Erwerb der Führerscheine der Klasse C und CE.

In ihrer Tätigkeit sorgen die Straßenwärter/innen für die Instandhaltung von Straßen, Plätzen und Wegen. Sie sind zuständig für die Bewirtschaftung von Grünflächen wie Böschungen und Gräben an den Straßenrändern. Zugleich kümmern sie sich um die Absicherung von Baustellen und um die Unterhaltung und Anbringung von Verkehrszeichen. Bei Frost und Schnee nehmen sie den Streu- und Räumdienst wahr.

Somit stellt die Ausbildung zum / zur Straßenwärter/in eine Verbindung aus Straßenbau und Garten- und Landschaftsbau dar.

Einstellungstermin

01. August

Ausbildungsdauer

3 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss (Klasse 10, Typ A)
  • Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Bedenkenloses Führungszeugnis

Ausbildungsverlauf

Theoretische Ausbildung

Berufskolleg des Kreises Viersen (Kleinbahnstraße 61, 47906 Kempen)

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle Straßen NRW.

Praktische Ausbildung

Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen und Stadtgrün

Überbetriebliche Ausbildung

Bildungszentrum DEULA Rheinland (Krefelder Weg 41, 47906 Kempen)

Ausbilder

Herr Berger - Straßenbaumeister

Verdienst während der Ausbildung

Nach § 8 TVAöD

  
1. Ausbildungsjahrca. 920,00
2. Ausbildungsjahrca. 970,00
3. Ausbildungsjahrca. 1.020,00

Nach der Ausbildung

Nach bestandener Abschlussprüfung zur / zum Straßenwärter/in besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.

Die Personalverwaltung ist bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.

Die Eingruppierung als Beschäftigte/r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.343,24 €

Straßenwärter

Weiterführende Informationen

Weiterführende Downloads

nach oben