Tiefbaufacharbeiter/in

Einführung

Die zweijährige Ausbildung als Tiefbaufacharbeiter/in gibt praktisch Begabten mit einem Hauptschulabschluss die Chance, eine Ausbildung im Baugewerbe aufzunehmen. Während ihrer Ausbildung besuchen sie die gleiche Berufsschule wie die Straßenwärter. Bei gutem Ausbildungserfolg steht nach bestandener Abschlussprüfung einer Fortführung zu einer Ausbildung als Straßenbauer/in grundsätzlich nichts mehr im Wege.

Tiefbaufacharbeiter/innen führen Erdarbeiten durch, stellen Gräben, Baugruben sowie Verkehrswege und -flächen her und bauen Entsorgungssysteme und Versorgungssysteme ein. Sie sind sowohl im Neubau als auch in der Sanierung tätig. Im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten legen sie beispielsweise Randbefestigungen und Böschungen an, stellen die Unterlage für den Belag der Straßen her und pflastern Wege.

Einstellungstermin

01. August

Ausbildungsdauer

2 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss (Klasse 10, Typ A)
  • Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Bedenkenloses Führungszeugnis

Ausbildungsverlauf

Theoretische Ausbildung

Berufskolleg des Kreises Viersen (Kleinbahnstraße 61, 47906 Kempen)

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung vor der Kreishandwerkerschaft Niederrhein.

Praktische Ausbildung

Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen und Stadtgrün

Überbetriebliche Ausbildung

Bildungszentrum des Baugewerbes Krefeld (Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld)

Ausbilder

Herr Berger - Straßenbaumeister

Verdienst während der Ausbildung

Nach § 8 TVAöD

  
1. Ausbildungsjahrca. 920,00
2. Ausbildungsjahrca. 970,00

Nach der Ausbildung

Nach bestandener Abschlussprüfung zur / zum Tiefbaufacharbeiter/in besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.

Die Personalverwaltung ist bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.

Die Eingruppierung als Beschäftigte/r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.343,24 €

 

 

 

 

Ausbildungsstelle 2018:

Weiterführende Downloads

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