Flüchtlinge aus der Ukraine in Viersen

Spenden

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Stadt selbst derzeit keine Sachspenden entgegennimmt. Sobald gezielte Bedarfe bestehen, wird dies entsprechend kommuniziert werden.

Der Verein „Freunde von Kanew“ organisiert unter anderem Hilfstransporte in die Ukraine. Der Verein bittet um Geld-Spenden zur Unterstützung auf das Konto der Freunde von Kanew bei der Sparkasse Krefeld, IBAN DE27 3205 0000 0059 3666 66.

Bezüglich etwaiger Sachspenden wird um vorherige Kontaktaufnahme unter info@freundevonkanew.de gebeten.

Information zu Anmeldung und Aufenthaltsrecht

1.     Aktuelle Rechtslage

Am 5. Dezember 2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) in Kraft getreten.
Diese regelt nun den Aufenthalt aller Geflüchteten aus der Ukraine über den 4. März 2024 hinaus, welche bislang unter die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) fielen und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG besitzen, die am Stichtag 1. Februar 2024 Gültigkeit hat.
Auf dieser Grundlage verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis zum 4. März 2025.

Eine Terminvereinbarung zur Vorsprache in der Ausländerbehörde zwecks Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist daher nicht erforderlich.
Die von dieser Regelung betroffenen Geflüchteten erhalten unaufgefordert ein entsprechendes Informationsschreiben seitens der Ausländerbehörde.

Die Geflüchteten haben die Möglichkeit, an einem Integrationskurs zum Erlernen der deutschen Sprache teilzunehmen. Hierfür ist ein Antrag auf Zulassung bei den Integrationskursträgern vor Ort zu stellen.

2.     Verfahren zur Anmeldung und zum Aufenthalt

Die Stadt Viersen betreibt unverändert eine sog. Registrierungsstraße in der Ausländerbehörde in Dülken, welche nach Bedarf kurzfristig eingerichtet wird. Die Einrichtung steht in Anhängigkeit von der Anzahl der neuzuziehenden ukrainischen Geflüchteten im Stadtgebiet. In der Regel erfolgt die Registrierung einmal wöchentlich.

Gleichbleibend ist es das Ziel, den Geflüchteten die Möglichkeit zu geben, alle erforderlichen Behördengänge (Registrierung, einwohnermelderechtliche Anmeldung, Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, etc.) im Rahmen eines Termins erledigen zu können. Davon losgelöst muss nun abweichend vom vorherigen Vorgehen die Beantragung von Sozialleistungen – nach erfolgter Registrierung – seit dem 1. Juni 2022 beim Jobcenter erfolgen. Dieses erreichen Sie unter folgender E-Mail: jobcenter-kreis-viersen@jobcenter-ge.de

Geflüchtete, ab 66 Jahre oder die bereits eine Altersrente in der Ukraine beziehen, müssen einen Antrag auf Grundsicherung beim Fachbereich „Soziales und Wohnen“ stellen.

Die Termine für die Registrierungsstraße werden zentral von der Ausländerbehörde vergeben. Die Geflüchteten und/oder die aufnehmenden Gastfamilien werden kurzfristig – telefonisch oder per E-Mail – über ihren Termin informiert.

Um einen Termin für die Registrierungsstraße zu erhalten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an registrierung.ukraine@viersen.de

Die E-Mail muss folgende Daten von jeder zu registrierenden Person enthalten:

  • Familienname, Vorname       
  • Geburtsdatum      
  • derzeitige Anschrift in Viersen
  • Erreichbarkeit (telefonisch / Email) der Gastfamilie oder anderen Kontaktperson

Die Geflüchteten müssen sich nicht mehr zwecks Terminvergabe zur erstmaligen einwohnermelderechtlichen Anmeldung ans Service-Center werden. Sie können das Angebot wahrnehmen, die einwohnermelderechtliche Anmeldung über die Ausländerbehörde im Rahmen der Registrierungsstraße vornehmen zu lassen. Bei Umzug oder Wechsel der Gastfamilie innerhalb von Viersen (nach bereits erfolgter Anmeldung) wenden sich die Geflüchteten bitte eigenständig ans Service-Center und vereinbaren einen Termin für die Ummeldung.

Wichtiger Hinweis insbesondere für die Gastfamilien: Bitte bringen Sie an Ihrem Briefkasten die Namen der bei Ihnen untergekommenen Geflüchteten an, damit behördliche Post die Menschen auch erreicht. Vielen Dank!

Unverändert besteht für ukrainische Geflüchtete kein Anlass zu Stellung eines Asylantrages beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Beschulung ukrainischer Kinder

Die Koordination der Aufnahme bzw. die Zuweisung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an die Viersener Schulen erfolgt durch das kommunale Integrationszentrum (KIZ) beim Kreis Viersen in Verbindung mit der unteren Schulaufsicht.

Die Stadt Viersen als Schulträger leitet die ihr vorliegenden Informationen zu den Kindern und Jugendlichen an das KIZ beim Kreis weiter. Von dort werden dann die weiteren Schritte eingeleitet.

Wenn Sie darüber hinaus selbst aktiv werden möchten, wenden sich bitte per Mail an das Kommunale Integrationszentrum.

schulberatung.ki@kreis-viersen.de

In der E-Mail sollten möglichst schon die Daten zu den Kindern (Name, Geburtsdatum, Anschrift) angegeben werden und möglichst ein Telefonkontakt, auch der betreuenden Person/Helfer/Dolmetscher.

Weiterführende Informationen

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