3G im Stadthaus und den Rathäusern

Wer die Dienststellen der Stadtverwaltung Viersen besuchen will, muss ab sofort einen 3G-Nachweis vorlegen. Das ist das Ergebnis einer Vereinbarung des Landrates, der Bürgermeisterin und der Bürgermeister: Die Regelung gilt kreisweit für alle kommunalen Verwaltungen.

Logo mit Maske

Der Nachweis wird beim Betreten der Dienststellen kontrolliert. Besucherinnen und Besucher sollten dazu neben dem Nachweis ihren Personalausweis oder Führerschein bereithalten. Als negatives Testergebnis werden anerkannt die Nachweise über einen Bürgertest oder einen PCR-Test. Der Bürgertest, also der Schnelltest an einer anerkannten Teststelle, darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der PCR-Test darf nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen. Kinder und Jugendliche vor dem Schuleintritt und Schülerinnen und Schüler (mit Nachweis) gelten nach der Corona-Schutzverordnung als getestet.

Bürgermeisterin Sabine Anemüller sagte dazu: „Die Regelung schafft Klarheit sowohl für die Besucherinnen und Besucher als auch für die Menschen, die für die Stadtverwaltung arbeiten. So haben alle Beteiligten die Gewissheit, dass ihr jeweiliges Gegenüber geimpft, genesen oder getestet ist.“ Neben dem Gesundheitsschutz gehe es darum, die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten. So werde gesichert, dass alle Dienstleistungen weiterhin angeboten werden könne.

Für den Besuch im Stadthaus, den Rathäusern und den anderen Dienststellen der Stadtverwaltung muss ein Termin vereinbart werden. Ohne Terminvereinbarung können die Anliegen der Besucherinnen und Besucher nicht bearbeitet werden.

Viele Angelegenheiten können bereits jetzt ohne einen Besuch in der Dienststelle erledigt werden. Eine Übersicht gibt es auf der Seite auf der Internetseite der Stadt (www.viersen.de) im Bereich Online-Dienste und im Service-Portal.

Stadtbibliothek und Galerie

In der Stadtbibliothek und ihren Zweigstellen gilt ab sofort die 2G-Regelung. Die Nachweise einer Immunisierung werden beim Zutritt zur Bibliothek kontrolliert. Ein amtliches Ausweispapier (Personalausweis) ist auf Verlangen vorzuzeigen. Kunden werden gebeten, die benötigten Nachweise beim Eintritt bereit zu halten. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren benötigen für den Besuch der Bibliothek weder einen 2G-Nachweis noch eine Schulbescheinigung.

Nutzerinnen und Nutzer der Zentrale am Rathausmarkt können aktuell ausschließlich den Zugang an der seitlich gelegenen Behindertentür wählen. Im Eingangsbereich erfolgt dann die Kontrolle der Nachweise. Das Lesecafé der Zentrale ist zu den regulären Zeiten geöffnet und kann unter Einhaltung der 2G-Regel und nach erfolgter Kontrolle im Eingangsbereich genutzt werden.

In den Zweigstellen Dülken und Süchteln ist wegen der kleineren Räumlichkeiten und der Notwendigkeit der Kontrolle die Zahl der Gäste begrenzt. Es stehen wieder Körbe oder Trolleys für die Zugangskontrolle bereit. Alle Kundinnen und Kunden werden gebeten, diese für die Dauer ihres Aufenthaltes zu nutzen und insbesondere ihre Nachweise bereit zu halten.

Die 2G-Regeln gelten außerdem in der Städtischen Galerie im Park. In allen Bereichen müssen unabhängig von 2G oder 3G die allgemeinen Regeln der Corona-Schutzverordnung beachtet werden. Dazu gehört insbesondere die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, die mindestens Mund und Nase bedeckt.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (24.11.2021) wieder.

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