Alkoholverbot gilt nicht

Das in Teilen des Casinogartens geltende Alkoholverbot wird für die Zeit des Streetfood-Festivals aufgehoben. Die Pause gilt von Freitag, 12. Juli 2019, 12 Uhr, bis Sonntag, 14. Juli, 24 Uhr. Alle anderen ordnungsrechtlichen Vorschriften gelten uneingeschränkt. So können beispielsweise Fälle von „Belästigung der Allgemeinheit“ weiterhin mit einem Platzverweis geahndet werden.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (03.07.2019) wieder.

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