Anhörung übers Internet

Die Stadt Viersen bietet ab sofort die Möglichkeit, auf die Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit online zu reagieren. Statt den per Post zugeschickten Bogen auf gleichem Weg zurückzusenden, geht es nun über das  Internet. Das spart Zeit und Kosten.

Wer zu schnell gefahren ist oder beim Falschparken erwischt wurde, kennt das: Kurze Zeit nach dem Verstoß kommt ein Brief von der Stadt. Das sogenannte Anhörungsschreiben bietet die Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf des Verkehrsvergehens zu äußern, bevor ein Verwarngeld erhoben wird.

Bisher war der schriftliche Weg die gängige Reaktionsmöglichkeit. Wer die Verwarnung nicht anerkennen wollte, füllte den Bogen aus und schickte ihn per Post zurück an die Stadt.

Ab sofort kommt ein neuer Antwortweg hinzu. Mit dem Anschreiben zu einem Park- oder Geschwindigkeitsverstoß sendet die Stadt automatisch eine Kennung und ein Passwort mit. Damit kann man sich in einem Online-Portal anmelden. Hier sind gegebenenfalls Details zu dem Verstoß angegeben. Sollte es beispielsweise weitere Fotos geben, die auf dem Verwarnungsbogen keinen Platz mehr hatten, werden diese hier angezeigt.

Im Online-Portal besteht nun die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem Vorwurf direkt einzugeben und abzusenden. Die Übertragung der Eingaben erfolgt verschlüsselt. Auf dem schriftlichen Anhörungsbogen finden sich weitere Erläuterungen zu dem Verfahren.

Wer nach einem Parkverstoß eine schriftliche Verwarnung („Knöllchen“) an seinem Auto gefunden und innerhalb einer Woche bezahlt hat, bekommt keinen Anhörungsbogen. In diesem Fall wird die Verwarnung mit der Zahlung wirksam. Das Verfahren ist dann abgeschlossen.

Link: Hinweise zum Verfahren bei Parkverstößen („Knöllchen“)
https://www.viersen.de/de/dienstleistung/verwarnung-wegen-falschparken-knoellchen-2713909/

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (26.06.2019) wieder.

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