Briefwahl: Rasch handeln

Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl oder die Integrationsratswahl am 13. September 2020 online zu beantragen, wird am 9. September abgeschaltet. Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, sollte sich beeilen.

Symbolbild Wahlkreuz

Die Wahldienststelle der Stadt Viersen bearbeitet alle Anträge sofort. Das gilt auch für Anträge, die jetzt noch per Brief eingehen. Dennoch kann es wegen der Postlaufzeiten knapp werden. Die Stadt empfiehlt darum: Wer jetzt noch die Briefwahl nutzen will, sollte den Antrag selbst zum Stadthaus am Rathausmarkt 1 bringen.

Wer möchte, kann in der Wahldienststelle nicht nur die Briefwahl beantragen, sondern auch sofort wählen. Möglich ist das bis Freitag, 11. September, 18 Uhr. Am Freitag ist die Wahldienststelle darum ausnahmsweise bis 18 Uhr geöffnet. Weitere Öffnungszeiten in der laufenden Woche: Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher schwerer Krankheit, kann man noch bis Sonntag, 15 Uhr, den Antrag auf Briefwahl stellen. Die Gründe müssen nachgewiesen werden, etwa durch eine ärztliche Bescheinigung. Die Wahldienststelle ist nur für solche Ausnahmefälle am Samstag, 12. September, von 10 bis 13 Uhr, und am Sonntag, 13. September, ab 8 Uhr erreichbar.

Unabhängig davon, wie die Briefwahl beantragt wurde, gilt: Die Wahlbriefe mit den Unterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 13. September 2020, 16 Uhr, bei der Wahldienststelle eingetroffen sein. Wann der Brief auf den Weg gegeben wurde („Datum des Poststempels“) spielt keine Rolle. Es zählt nur, dass er rechtzeitig ankommt.

Im Stadthaus muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Die Wahldienststelle darf nur einzeln betreten werden. Um zur Wahldienststelle zu kommen, ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (08.09.2020) wieder.

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