Corona: Nicht nachlassen

Der Kommunale Ordnungsdienst Viersen (KOV) verzeichnet aktuell vermehrte Beschwerden aus der Bevölkerung über Verstöße gegen die Corona-Regeln. Der KOV hat darum in der laufenden Woche verstärkt kontrolliert, ob in den Geschäften und Lokalen im Stadtgebiet die Bestimmungen eingehalten werden.

(Grafik: Land NRW) Nicht nachlassen - Abstand halten! Mindestens 1,5 Meter(Grafik: Land NRW)

Bei der Überprüfung wurden immer wieder Verstöße festgestellt. In der Regel reichte ein aufklärendes Gespräch mit den Verantwortlichen, um die Mängel abzustellen. In drei Fällen mussten Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Der Bußgeldkatalog des Landes sieht bei schweren Verstößen Strafen von bis zu 2000 Euro vor. In einem Fall musste ein Gastronomiebetrieb nach wiederholten Verstößen vorübergehend vom Ordnungsamt geschlossen werden. Er durfte erst wieder öffnen, nachdem ein den Vorschriften entsprechendes Hygienekonzept vorlag und entsprechende Maßnahmen umgesetzt waren.

Der Kommunale Ordnungsdienst versucht, zunächst aufklärend auf die Betroffenen einzuwirken. Dabei wird auch gemeinsam nach Lösungen gesucht, um die Corona-Vorschriften einzuhalten. Im nächsten Schritt folgen Belehrungen und die konkrete Aufforderung zu einem regelgerechten Verhalten. Bei beharrlichen Verstößen müssen weitere Schritte eingeleitet werden. Das kann dann zu Bußgeldern oder zur Schließung des Betriebes führen.

Ladenbesitzer und Gastronomen berichten von Problemen mit Besucherinnen und Besuchern, die die Maskenpflicht und andere Regeln missachten. Grundsätzlich sieht die Verordnung vor, dass diese Personen nicht bedient und mittels des Hausrechts zur Ordnung gerufen werden müssen. Wer beispielsweise ohne Maske einen Laden oder einen Gastronomiebetrieb betritt, muss aber auch wissen, dass er im Zweifel dem Besitzer oder der Besitzerin schadet.

Die Stadt Viersen appelliert an die Menschen: Die Corona-Regeln dienen dazu, die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen. Beachten Sie die Regeln in Ihrem eigenen Interesse, vor allem aber im Interesse Ihrer Mitmenschen. Wenn durch Nachlässigkeit oder bewusstes Verletzen der Regeln die Infektionszahlen ansteigen, könnte das eine erneute Verschärfung der Corona-Schutzverordnung nach sich ziehen.

Niemand kann aber daran gelegen sein, dass beispielsweise Läden und Gastwirtschaften wieder schließen müssen. Wir möchten keine Bußgelder verhängen müssen. Wir können aber beharrliches Fehlverhalten wegen der möglichen Folgen für alle nicht dulden. Der KOV wird darum seine Kontrollen verstärkt fortsetzen.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (31.07.2020) wieder.

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