14.03.2020: Corona: Notpläne stehen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Weisungen verschärft, mit denen die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt werden soll. Die Stadt Viersen hat darum am Samstag, 14. März 2020, eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Die Stadtverwaltung gibt dazu eine Übersicht mit Stand vom 14. März, 18 Uhr:

Schulen: Alle Schulen schließen von Montag, 16. März, bis einschließlich Sonntag, 19. April (Ende der Osterferien). Am Montag und Dienstag, 16. und 17. März, wird in den Schulen eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler angeboten. Dieses Angebot besteht für Schülerinnen und Schüler, die nicht anderweitig betreut werden können. Damit soll den Eltern Zeit gegeben werden, eine Betreuung zu organisieren. Das Betreuungsangebot umfasst auch die OGS-Zeiten. Unterricht findet nicht statt.

Ab Mittwoch, 18. März, zunächst bis zum 3. April werden Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 betreut, deren Eltern zu den „unentbehrlichen Schlüsselpersonen“ gehören. Die Details regeln die Schulen in Absprache mit der Stadt. Informationen dazu gibt es bei den Schulleitungen.

Kitas, Tagespflege: Das Land hat die organisierte Kindertagesbetreuung ab Montag, 16. März, verboten. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19. April. Weder Kinder im Vorschulalter noch Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte und Betreuungspersonen dürfen die Betreuungseinrichtungen betreten. Auch hier gelten Sonderregeln für Kinder, deren Eltern zu den „unentbehrlichen Schlüsselpersonen“ gehören.

Im Stadtgebiet Viersen gilt: Alle Kitas sind am Montag, 16. März, zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt. Eltern, die zu den „unentbehrlichen Schlüsselpersonen“ gehören, erhalten dort weitere Informationen und ein Formular, mit dem sie erklären, zu der Ausnahmegruppe zu gehören. An drei Kitas stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt ab 7:30 Uhr als Ansprechpersonen für Fragen zur Verfügung. Das sind: Kita Steinkreis, Flämische Allee 10 (Viersen); Kita Friedrichstraße, Friedrichstraße 6 (Dülken); Kita Heidweg 21 (Süchteln).

In den städtischen Kitas werden die Kinder in Kleingruppen betreut. Die Zusammensetzung dieser Kleingruppen ergibt sich aus den normalen Kita-Gruppen. Höchstens fünf Kinder nutzen dabei einen Raum. Pro Kita werden höchstens 20 Kinder betreut.

„Unentbehrliche Schlüsselpersonen“: Das Land hat festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Eltern das Betreuungsangebot für „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ nutzen können.

Zunächst darf es keine Möglichkeit der privaten Betreuung insbesondere durch Familienangehörige geben. Hier gilt natürlich, dass besonders schutzbedürftige Menschen wie Großeltern nicht als Betreuungspersonen in Frage kommen. Auch Alternativen wie flexible Arbeitszeiten, Home Office und ähnliches dürfen nicht bestehen.

Die Sonderregelung gilt für alle Berufsgruppen, die arbeiten müssen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten, die medizinische oder pflegerische Versorgung der Bevölkerung sichern oder zentrale Funktionen des öffentlichen Lebens gewährleisten. Dazu nennt das Land in seinem Erlass Beispiele:

„Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.“

Der Landes-Erlass schreibt vor, dass die Eltern entsprechende Bescheinigungen ihrer Arbeitgeber vorlegen müssen. Hier reicht aber zunächst die selbst ausgefüllte Erklärung. Die Bescheinigung kann nachgereicht werden.

Elternbeiträge für OGS und Kita/Tagespflege: Wir prüfen eine Erstattungsregelung. Die Stadt bittet Eltern darum, keine Rückbuchung von eingezogenen Beiträgen zu veranlassen. Das erhöht den Aufwand und verursacht unnötige Kosten.

Sportplätze und Sporthallen: Alle städtischen Sportplätze und Sporthallen sind ab Montag, 16. März, geschlossen. Das gilt zunächst bis zum 19. April.

Stadtbibliothek: Die Albert-Vigoleis-Thelen-Stadtbibliothek und ihre Zweigstellen sind ab Montag, 16. März, geschlossen. Das gilt zunächst bis zum 19. April. Die Online-Angebote stehen aber zur Verfügung.

Städtische Galerie im Park: Die Galerie im Park ist ab Montag, 16. März 2020, geschlossen. Das gilt zunächst bis zum 19. April. Die für Sonntag, 29. März, geplante Eröffnung der Ausstellung „Schwarz-Weiß II“ ist abgesagt.

Schwimmbäder: Das Stadtbad Viersen und das Bad Ransberg sind ab Samstag, 14. März, geschlossen. Das gilt zunächst bis zum 19. April.

Stadtverwaltung: Alle Dienststellen der Stadtverwaltung Viersen sind ab Montag, 16. März, für den Publikumsverkehr geschlossen. Das gilt auch für Personen, die bereits einen Termin vereinbart haben. An allen größeren Standorten der Verwaltung stehen am Eingang Mitarbeitende eines Sicherheitsdienstes und der Verwaltung als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Ab sofort sollen alle Vorgänge und Vorsprachen soweit möglich telefonisch oder auf elektronischem Weg oder postalisch bearbeitet werden. Nur wenn das persönliche Erscheinen erforderlich und die Angelegenheit dringend ist, vereinbaren die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter telefonisch Termine. Dann wird dafür gesorgt, dass die Betroffenen zum Termin Zutritt erhalten. Online-Terminvereinbarungen ohne Rücksprache sind vorübergehend nicht möglich.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind unter ihren Telefondurchwahlen und E-Mail-Adressen erreichbar. Zusätzlich wird die Telefonzentrale der Stadtverwaltung (02162 1010) personell verstärkt.

VAB: Weil der Zugang zum Foyer des Stadthauses geschlossen ist, schließt auch die VAB ihr Kundenzentrum. Die VAB ist zu den üblichen Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 02162 37820 zu erreichen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.vab-viersen.de. Auch bei der VAB sind persönliche Termine nach entsprechender vorheriger Vereinbarung möglich.

Gremiensitzungen: Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Montag, 16. März, 18 Uhr, wird in den Ratssaal im Rathaus Bahnhofstraße verlegt. Es steht nur eine begrenzte Zahl von Zuschauerplätzen zur Verfügung, die nach der Reihenfolge des Eintreffens vergeben werden. Über die Regelungen für weitere Sitzungen wird noch entschieden. Die Sitzung des Integrationsrates am Dienstag, 17. März, wurde abgesagt.

Veranstaltungen: Alle Veranstaltungen werden bis auf Weiteres untersagt. Das gilt auch für private Veranstaltungen. Ausgenommen sind nur notwendige Veranstaltungen. Darunter versteht der Landes-Erlass „insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge“ dienen.

Alle städtischen öffentlichen Veranstaltungen bis zum Ende der Osterferien sind abgesagt.

Schulen der Pflege- und Gesundheitsfachberufe schließen vom 16. März bis 19. April. Die Auszubildenden sollen in ihren Ausbildungsbetrieben eingesetzt werden.

Krankenhäuser sind angewiesen, Besuche auf das Notwendigste einzuschränken. Kantinen und Cafeterien sollen für Patienten und Besucher geschlossen werden. Alle öffentlichen Veranstaltungen fallen aus. Das gilt zunächst bis zum 19. April.

Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen sollen Besuche auf einen pro Tag und Bewohner und höchstens eine Stunde begrenzen. Die Besuche sollen auf den Zimmern stattfinden. Wer die Häuser betritt und verlässt, wird registriert. Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind untersagt. Wer in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet nach den Festlegungen des Robert-Koch-Instituts war oder wer als Corona-Kontaktperson der Kategorien 1 und 2 gilt, darf nicht in die Einrichtung. Das gilt zunächst bis zum 19. April.

Weitere Informationen folgen. Über die weitere Entwicklung hinsichtlich der Verbreitung des Corona-Virus informiert der Kreis Viersen.

Links:
Informationen des Landes NRW zum Maßnahmenpaket vom 14. März
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-stellt-massnahmenpaket-zur-eindaemmung-der-coronavirus

Informationen des Landes zum Corona-Virus
https://www.mags.nrw/coronavirus

Informationen des Kreises Viersen zum Corona-Virus
https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-53/neues-corona-virus-covid-19-6669946/

Bürgertelefon des Kreises Viersen zum Corona-Virus
https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-buergerservice/korona-buergertelefon/

Aktuelle Informationen der Stadt Viersen gibt es auf der Internetseite der Stadt www.viersen.de und auf der Facebook-Seite „Viersen Rathaus“ sowie bei Twitter unter @StadtViersen.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (14.03.2020) wieder.

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