Damit das neue Jahr gesund beginnt

In der Silvesternacht wird das neue Jahr mit Feuerwerk und „Böllern“ begrüßt. Damit es nicht zu dramatischen Unfällen kommt, sind hier ein paar hilfreiche Tipps und Hinweise der Viersener Feuerwehr.

Der Verkauf von Feuerwerk ist vom Gesetzgeber strikt geregelt und findet nur an den letzten drei Werktagen des Jahres statt. Legales Feuerwerk ist sehr leicht an seiner Registriernummer zu erkennen. Zudem ist es mit dem CE-Zeichen (für europäische Richtlinien) und der Kennnummer 0589 der Prüfstelle BAM ausgezeichnet. Die Kennnummer steht am Anfang jeder Registriernummer. Danach folgen die Feuerwerkskategorie F1 oder F2 und eine fortlaufende Nummer.

Unter die Klasse F1 fallen harmlose Feuerwerksartikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Diese kann man das ganze Jahr über kaufen und benutzen. Freigegeben sind sie für Kinder ab 12 Jahren. Raketen und Böller dagegen gehören zur Klasse F2. Nur Personen über 18 Jahren dürfen sie erwerben und verwenden. In der Wohnung darf man maximal ein Kilogramm Feuerwerk lagern, in einem Schuppen oder einer Einzelgarage bis zu 15 Kilogramm. Im Lagerraum gilt strenges Rauchverbot. Feuerwerk der Kategorie F2 darf grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden.

Besondere Vorsicht ist beim Kauf von „Böllern“ im Internet geboten. Ungeprüftes Silvesterfeuerwerk kann lebensgefährlich sein. Illegale „Knaller“ sind deshalb so gefährlich, weil sie neben Schwarzpulver oft ein viel stärker reagierendes Gemisch enthalten. Käuferinnen und Käufer sollten deshalb nur geprüfte Feuerwerkskörper mit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache kaufen.

Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen. Das gleiche gilt in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen. Außerdem ist auf genügend Sicherheitsabstand zu Personen, Tieren, Häusern, Schuppen und Ställen zu achten. Die Fenster sollten am besten während der "Knallerei" geschlossen bleiben. So genannte Blindgänger sind besonders ernst zu nehmen: Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals wieder anbrennen. Glühende Reste sollten abgelöscht und entsorgt werden. Eigentlich selbstverständlich ist, Feuerwerk keinesfalls selbst herzustellen.

Während der Silvesterparty sollte man nicht brennbare oder wenigstens schwer entflammbare Dekoration verwenden und auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Kerzen und anderen Feuerstätten achten. Flucht- und Rettungswege sollten frei sein. Bei der Beleuchtung daran denken, dass durch Decken oder Vorhänge ein Wärmestau entstehen kann. Keinesfalls darf in Innenräumen mit Holzkohle gegrillt werden. Es entwickelt sich dabei lebensgefährliches Kohlenmonoxid.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (23.12.2018) wieder.

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