Denkmalbereich Dülken

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen ist die Denkmalbereichssatzung für den historischen Stadtkern Dülken in Kraft getreten. Mit anderen Worten: Das Dülkener Zentrum ist nun ein Denkmal.

Der Denkmalbereich erstreckt sich entlang der ehemaligen Stadtbefestigung. Der ellipsenförmige mittelalterliche Grundriss ist auch bekannt als „Dülkener Ei“. Das Ziel der Satzung ist eine behutsame, auf Ausgleich zwischen Bewahrung und Veränderung bedachte Stadtentwicklung. Das charakteristische Erscheinungsbild der historischen Altstadt illustriert wesentlich die Dülkener Geschichte und Identität.

Alle Rechte und Pflichten, die mit der Denkmalbereichssatzung für Hauseigentümer oder Gewerbetreibende verbunden sind, erfahren Interessierte bei der städtischen Unteren Denkmalbehörde. Ansprechpartnerin ist Ellen Westerhoff. Sie ist erreichbar telefonisch unter 02162 101456 und per E-Mail an  denkmalschutz@viersen.de.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (15.06.2018) wieder.

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