Der Winter kann kommen

Bei den Städtischen Betrieben sind die Vorbereitungen für die kalte Jahreszeit abgeschlossen. Streumittel stehen in ausreichender Menge zur Verfügung. Streu- und Räumfahrzeuge sind einsatzbereit, die Personalplanung steht.

Vor dem städtischen Trockensalz-Lager und einem Teil des Winterwartungs-Fuhrparks der Städtischen Betriebe – von links, die Mitarbeitenden der Städtischen Betriebe: Philip Schmalbach, Fahrer; Nicole Strucken, Einsatzleiterin, Hans-Willi Kämmer, Einsatzleiter; Harald Kuball, Einsatzleiter außerhalb der Dienstzeiten. (Foto: Stadt Viersen)Vor dem städtischen Trockensalz-Lager und einem Teil des Winterwartungs-Fuhrparks der Städtischen Betriebe - von links, die Mitarbeitenden der Städtischen Betriebe: Philip Schmalbach, Fahrer; Nicole Strucken, Einsatzleiterin, Hans-Willi Kämmer, Einsatzleiter; Harald Kuball, Einsatzleiter außerhalb der Dienstzeiten. (Foto: Stadt Viersen)

An die 700 Tonnen Trockensalz bilden einen imposanten Berg in der Lagerhalle. Mit 25.000 Litern ist der Feuchtsalz-Vorratstank bis oben hin gefüllt. 75 Tonnen Sand warten auf ihren Einsatz zum Abstumpfen von Wegflächen.

Sobald der Wetterbericht Straßenglätte erwarten lässt, startet ein Mitarbeiter der Städtischen Betriebe gegen 3 Uhr seine Kontrollrunde. Bei Bedarf schickt die Einsatzleitung gegen 5 Uhr morgens 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit acht Fahrzeugen zum Einsatz bei der Hauptstreuung. Ein Dutzend weiterer Kräfte hat Qualifizierungen durchlaufen, um bei der Hauptstreuung mitwirken zu können. Sie werden in den nächsten Jahren diese Aufgaben übernehmen, weil einige Stammfahrer in den Ruhestand gehen.

Gleichzeitig kümmern sich bei entsprechender Wetterlage 45 Kräfte um Bürgersteige und Radwege. Für diese sogenannten Handtouren können bei Bedarf weitere Kräfte eingesetzt werden. Ein Teil der Arbeiten wird mit 8 Kleintraktoren erledigt.

Insgesamt betreut der Winterdienst der Städtischen Betriebe 285 Kilometer Haupt- und 88 Kilometer Nebenstraßen. Ziel dabei ist es, so wenig Salz wie möglich einzusetzen – aber immer genügend, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Anliegerinnen und Anlieger dürfen Salz und andere Auftaumittel nur in Ausnahmefällen nutzen. Das gilt etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen.

Nach der Straßenreinigungssatzung ist die Stadt in Fußgängerbereichen für die Reinigung und die Winterwartung zuständig. Auf innerörtlichen Verkehrsstraßen (B-Straßen) sind diese Aufgaben für die Gehwege den Anliegerinnen und Anliegern übertragen. Auf Anliegerstraßen (A-Straßen) sind sie für die Sommer- und Winterpflege der gesamten Straße verantwortlich.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (23.11.2020) wieder.

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