Einheitliche Pflicht

Besucherinnen und Besucher der Albert-Vigoleis-Thelen-Stadtbibliothek müssen ab sofort während ihres Aufenthaltes im Haus eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Bereits in der ersten Woche nach der Wiederöffnung waren nahezu alle Nutzerinnen und Nutzer bereits mit einem solchen Schutz gekommen. Die Bibliothek hatte die Bedeckung aber bislang nur empfohlen.

Symbolbild: zwei Handpuppen mit Community-Masken (Foto: Stadt Viersen)(Symbolfoto: Stadt Viersen)

Das entsprach den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung. Sofern die gebotenen Abstände eingehalten werden, wird die Mund-Nase-Bedeckung nur empfohlen. Allerdings ist ein solcher Schutz beispielsweise in der Städtischen Galerie im Park nach der Corona-Schutzverordnung vorgeschrieben. Auch im Stadthaus und den anderen städtischen Verwaltungsgebäuden verlangt die Stadt die Bedeckung.

Die Ausweitung der Pflicht auf die Stadtbibliothek soll dazu führen, dass dieser Anspruch in allen städtischen Einrichtung gleich gehandhabt wird. Damit will man Unsicherheiten bei den Besucherinnen und Besuchern vermeiden. Außerdem werde so verhindert, dass Gäste, die in der Bibliothek keinen Schutz tragen, schief angesehen werden.

Die in der Corona-Schutzverordnung genannten Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten auch in Stadtbibliothek, Städtischer Galerie, Stadthaus und den weiteren Verwaltungsdienststellen. Die Verwaltung erinnert daran, dass nicht nur auf die Maske, sondern auch auf den richtigen (Mindest-)Abstand geachtet werden muss.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (12.05.2020) wieder.

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