Entlastung durch Gehwegparken

Die Stadtverwaltung hat Veränderungen bei den Halteverbotsregelungen auf der Rektoratstraße angekündigt. Im Ergebnis werden so 27 Parkmöglichkeiten für PKW entstehen. Sie treten an die Stelle von 25 Stellplätzen, die in diesem Bereich weggefallen sind.

Hintergrund der Veränderungen ist die vorübergehende Wiedernutzung der früheren Feuerwache als Feuerwehrstandort. Die Reaktivierung ist erforderlich, damit die Freiwillige Feuerwehr während der Bauarbeiten für den Tiefensammler ohne Verzögerungen ausrücken kann. Um die Anfahrt der Wehrleute zu sichern, wurde die Einbahnstraßenregelung zwischen Dunantplatz und der Wache aufgehoben. Damit die Feuerwehrfahrzeuge ohne Behinderungen zum Einsatzort kommen, mussten zudem Halteverbote auf der Rektoratstraße eingerichtet werden.

Um die Parksituation zu verbessern, wird kurzfristig auf beiden Seiten der Rektoratstraße zwischen der Generatorenhalle und der Zufahrt zur vorübergehenden Feuerwache halbseitiges Gehwegparken erlaubt. Das bringt 15 Parkplätze. Bereits umgesetzt sind weitere Maßnahmen im Stichweg der Rektoratstraße, vor dem Haus Remigiusplatz 5 und an der Ecke zur Goetersstraße. Das ergab zwölf zusätzliche Stellmöglichkeiten. Insgesamt werden so 27 Stellplätze geschaffen, die 25 weggefallene Plätze ersetzen.

Anlass für die kurzfristigen Änderungen war ein Antrag der Anwohnerinnen und Anwohner. Diese hatten einen Forderungskatalog an die Stadt gerichtet. Der Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss des Rates hat diesen Antrag in seiner Sitzung am Dienstag, 28. Mai 2019, in allen Punkten abgelehnt. Mit den Maßnahmen der Verwaltung wird nun auf andere Weise eine Entlastung erreicht.

In der Sitzungsvorlage für den Ausschuss hat die Verwaltung die Gründe für die Ablehnung der Forderungen ausführlich erklärt. So ist beispielsweise die Umwandlung der Rektoratstraße in eine Anwohnerparkzone nicht zulässig. Das geltende Recht erlaubt keine Beschränkung einer solchen Zone auf eine einzelne Straße. Außerdem verbietet es, Anwohnerparkzonen nur vorübergehend einzurichten. Das wäre aber hier der Fall, weil die Regelungen für die Feuerwache nur für die Bauzeit des Tiefensammlers gelten.

Die Umwandlung der Halteverbote hin zu einer Be- und Entladezone kommt ebenfalls nicht in Betracht. Die Fahrbahn muss jederzeit für Einsatzfahrten der Feuerwehr zur Verfügung stehen und darf nicht durch PKW eingeengt sein, die erst weggefahren werden müssten. Die beiden Elektroauto-Parkplätze auf dem Parkplatz hinter dem Kreishaus dürfen nicht für jedermann freigegeben werden. Diese Plätze wurden mit Zuschüssen gefördert, die sonst zurückgezahlt werden müssten.

Ebenfalls keine Möglichkeit ist die Öffnung des Schulhofes der früheren Diergardtschule. Der Niersverband hat das ehemalige Schulgebäude gemietet und baut es zu einem Bürostandort um. Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses zugesagt, mit dem Verband zu besprechen, ob der Schulhof nach Abschluss der Umbauarbeiten zumindest außerhalb der Arbeitszeiten für die Öffentlichkeit freigegeben werden könnte.

Die Sitzungsvorlage mit der ausführlichen Darstellung des Sachverhaltes und den Begründungen kann im Ratsinformationssystem „Ratsgremien transparent“ auf der Internetseite der Stadt Viersen angesehen und heruntergeladen werden. „Ratsgremien transparent“ ist auf der Startseite von www.viersen.de durch einen Klick im Bereich „Schnellzugriff“ direkt zu erreichen.

Link: Sitzungsunterlagen des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses mit der Verwaltungsvorlage
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/vo0050.asp?__kvonr=3354

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (31.05.2019) wieder.

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