Entlastung für Eltern

Die Stadt Viersen verzichtet auf die Elternbeiträge in der Kinderbetreuung für die Monate Mai und Juni. Grund sind die coronabedingten Einschränkungen des Angebots. Der Verzicht gilt für die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, in der offenen Ganztagsschule (OGS) und den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe.

Das Synbolbild zeigt zwei Handpuppen mit Kindergesichtern und Alltagsmasken (Foto: Stadt Viersen)

Mit der Entscheidung werden die Viersener Familien entlastet. Die Stadt verzichtet schon jetzt auf die Beiträge, obwohl noch keine Einigung mit dem Land NRW erzielt wurde. Die Kommunen und das Land verhandeln noch darüber, wie die Einnahmeverluste durch den Verzicht finanziert werden sollen.

Wer per Dauerauftrag oder per Einzelüberweisung zahlt, kann die Zahlung für Juni aussetzen. Wer bereits überwiesen hat, erhält das Geld automatisch von der Stadtkasse zurück. Bereits bezahlte Beiträge für Mai werden ebenfalls zurücküberwiesen.

Noch einfacher ist es in den Fällen, in denen die Eltern Einzugsermächtigungen erteilt haben: Die Stadt zieht für Juni keine Beiträge ein. Auch im Mai hatte die Stadtkasse auf die Abbuchung der Beiträge verzichtet.

Über eine eventuelle Erstattung der Beiträge für weitere Monate ist noch nicht entschieden. Auch darüber verhandeln die kommunalen Spitzenverbände zurzeit mit dem Land NRW. Sobald hier ein Ergebnis vorliegt, wird die Stadt entsprechend reagieren. Fragen zum Stand dieser Verhandlungen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes nicht beantworten.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (31.05.2021) wieder.

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