Innenstadtnahe Flächen für Wohnbebauung statt Gewerbe

Der Bereich in Lichtenberg/Seilerwall soll für künftige Wohnnutzung gesichert werden. Einen entsprechenden Beschluss hat jetzt der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung gefasst. Mit einem neuen Bebauungsplan soll eine geordnete Entwicklung in diesem Bereich möglich werden.

Dazu wurde zunächst ein Beschluss aus dem Jahr 2001 aufgehoben. Nach diesem Beschluss hätte einen Bebauungsplan aufgestellt werden sollen, der vorrangig produzierendes und weiterverarbeitendes Gewerbe sowie Einzelhandel vorgesehen hätte. Tatsächlich wurde dieser Plan aber nicht weiterverfolgt.

Da das Gebiet von drei Seiten von Wohnhäusern umgeben ist, wird dieses Vorhaben nun endgültig aufgegeben. Der neue Aufstellungsbeschluss umfasst ein verkleinertes Gebiet von etwa 11.000 Quadratmetern. Er soll zunächst die bestehende gewerbliche Nutzung schützen und sichern. Zugleich soll er für den Fall einer möglichen Verlagerung des Gewerbebetriebes gewährleisten, dass hier im Wesentlichen ein Wohngebiet entsteht.

Dazu sollen während des Aufstellungsverfahrens mit den Grundstückseigentümern und möglichen Investoren verschiedene Entwicklungsszenarien erarbeitet werden. Dabei wird die vorhandene und Stadtbild prägende Bausubstanz eine Rolle spielen. Ohne einen Bebauungsplan würden Veränderungen in diesem Bereich nur nach allgemeinen Regeln beurteilt. Dann wäre eine geordnete stadtplanerische Entwicklung nicht gesichert.

Nach dem Beschluss des Ausschusses wird nun zunächst ein Konzept für eine mögliche zukünftige Nutzung erarbeitet. Diese Pläne werden dann dem politischen Gremium zur Beratung vorgestellt. Der Ausschuss entscheidet dann, ob das Aufstellungsverfahren fortgesetzt wird. Sollte dies der Fall sein, schließt sich eine Beteiligung der Öffentlichkeit an. Einen Zeitplan für das weitere Vorgehen gibt es noch nicht.

Link zu den Sitzungsunterlagen und weiteren Dokumenten
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/vo0050.asp?__kvonr=3385

 

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (18.07.2019) wieder.

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