Kampfmittelsuche in Süchteln - Stand 11. Februar, 17 Uhr

Worum geht es?

Die NEW baut zurzeit in der Bruchstraße einen neuen Abwasserkanal. Um diese Arbeiten sicher ausführen zu können, muss die Trasse frei von sogenannten Kampfmitteln sein. Kampfmittel bedeutet: Blindgänger aus dem zweiten Weltkrieg, die im Boden verborgen sind.

Um das sicherzustellen, wird der Boden sondiert. Das heißt, entlang des geplanten Verlaufs werden Löcher in den Boden gebohrt, in die Sonden herabgelassen werden. Mit diesen Sonden wird überprüft, ob sich metallische Gegenstände unter der Oberfläche verbergen.

Eine solche Sondierung ergab an der Kreuzung der Bruchstraße mit Niederstraße und Hafenstraße eine sogenannte Anomalie. Diese Auffälligkeit bedeutet zunächst nur, dass hier irgendein metallischer Gegenstand im Boden liegt. Das kann alles Mögliche sein. Von der vergrabenen Schubkarre über Erdungskabel oder Leitungsreste bis hin zu Überbleibseln einer Bombe. Das können Teile einer explodierten Bombe sein – oder eben ein Blindgänger.

Um herauszufinden, was genau sich im Boden verbirgt, muss der verdächtige Gegenstand ausgegraben werden. Genau das soll jetzt in Süchteln passieren.

 

Was ist daran so schwierig?

Die Auffälligkeit wurde rund 7 Meter unter der Oberfläche gefunden. Das sind mehrere Meter unter der in 2 Meter Tiefe liegenden Oberkante des Grundwasserspiegels in diesem Bereich. Aufgegraben werden kann die Verdachtsstelle aber nur, wenn sie trocken ist.

Das heißt: Bevor gegraben werden kann, muss zunächst das Grundwasser an dieser Stelle abgesenkt werden.

 

Was ist bisher passiert?

Viele Expertinnen und Experten haben sich die Situation genau angeschaut. Dabei wurde berechnet, wo Brunnen gesetzt werden müssen, um das Grundwasser so abzusenken, dass die zu untersuchende Stelle trocken wird. Die Wassermengen, die anfallen werden, wurden vorhergesagt. Daraus ergibt sich, wohin das Wasser geleitet werden kann: in den Abwasserkanal in Richtung Klärwerk oder direkt in die Niers.

Nachdem alle erforderlichen Genehmigungen vorlagen, wurden die entsprechenden Brunnen und Kontrollstellen gebohrt. Dabei wurde etwa 20 Meter von dem bereits bekannten Verdachtspunkt eine weitere Auffälligkeit im Boden gefunden. Diese liegt etwa 3,5 Meter unter der Oberfläche.

Das hatte zwei Folgen. Zum einen musste der Brunnen, der hier entstehen sollte, um einige Meter versetzt werden. Das ließ sich problemlos machen. Zum anderen bedeutet das aber auch, dass an dieser Stelle ebenfalls gebuddelt werden muss. Es gilt also nun, gleich zwei Verdachtspunkte zu untersuchen.

 

5. Februar 2020 – es wird gepumpt

Nachdem die Vorarbeiten abgeschlossen sind, werden die Pumpen eingeschaltet. Ab jetzt laufen sie rund um die Uhr. Die Dieselaggregate, die die Pumpen mit Strom versorgen, sind ständig im Betrieb. Das kann, ebenso wie das abgeleitete Wasser, zu Geräuschbelästigungen führen. Die Aggregate sind zwar schallgedämpft, aber insbesondere in den ruhigeren Nachtzeiten könnten sie im näheren Umfeld wahrgenommen werden. Das ist leider nicht anders möglich, weil die Pumpen nicht abgeschaltet werden können. Würden die Brunnen über Nacht Pause machen, wäre bis zum Morgen so viel Wasser nachgelaufen, dass die Arbeit des Vortages nutzlos würde.

 

Wie lange wird gepumpt?

So lange, bis der erste Verdachtspunkt in 7 Meter Tiefe trocken liegt. Wie lange das dauert, lässt sich nicht genau vorhersagen. Das hängt von der exakten Situation unter der Erdoberfläche im Umfeld der Brunnen ab. Wenn man wüsste, wie es bis in die Tiefe von 7 Metern genau aussieht, müsste man nicht graben.

Das Modell, das die Fachleute ausgerechnet haben, spricht dafür, dass es etwa zehn Tage dauern wird, bis das Ziel erreicht ist. Danach werden die Pumpen teilweise abgeschaltet oder so weit gedrosselt, dass sie das nachlaufende Grundwasser bewältigen können. Sobald der Grundwasserpegel, der an den Messstellen ermittelt wird, stabil ist, kann mit den Grabungsarbeiten begonnen werden.

Weil sich dieser Zeitpunkt nicht genau vorhersagen lässt, müssen die weiteren Vorbereitungen eine vernünftige Abweichung berücksichtigen. Dabei gilt: Unter günstigsten Umständen ist das Grundwasser nach fünf Tagen ausreichend weit abgesenkt. Das wäre am 10. Februar. Nach dem Rechenmodell wäre der 15. Februar der Termin, an dem das Grundwasser unterhalb der erwarteten Arbeitsstelle steht. Im ungünstigen Fall dauert es noch ein paar Tage länger.

 

Welcher Zeitraum wird für die Grabungsarbeiten angenommen?

Wir gehen davon aus, dass beide Verdachtspunkte an einem Tag abgearbeitet werden können. Entschieden wird das aber vom Kampfmittelbeseitigungsdienst. Falls die Grabungen schwierig werden, könnte am ersten Tag bis knapp oberhalb der Verdachtsstelle gebuddelt werden. Dann würden die Gegenstände, die die Auffälligkeiten verursacht haben, früh am zweiten Tag freigelegt. Das bedeutet: Irgendwann zwischen dem 11. und dem 18. Februar dürfte klar sein, was da im Boden steckt.

Da die beiden Verdachtspunkte nahe beieinanderliegen, sind die weiteren Schritte für beide Untersuchungen die gleichen.

 

Wie geht es weiter, wenn es ein Blindgänger ist?

Sollte das Metall im Boden tatsächlich eine nicht explodierte Bombe aus dem 2. Weltkrieg sein, hängt das weitere Vorgehen davon ab, wie der Blindgänger genau aussieht.

Dabei unterscheiden wir einerseits zwischen kleinen und großen Bomben sowie andererseits nach der Art des Zünders.

Eine kleine Bombe hat typischerweise eine Sprengkraft von 250 Kilogramm TNT. Bei einer großen Bombe entspricht die Wucht der Explosion der von 500 Kilogramm herkömmlichen Sprengstoffs. Daraus ergeben sich unterschiedliche Entfernungen, die man von der Bombe einhalten muss.

Bei den Zündern gibt es zwei Hauptarten. Eine sind die sogenannten Aufschlagzünder, die die Explosion beim Auftreffen der Bombe auf den Boden hätten auslösen sollen. Diese Zünder können in der Regel entschärft werden. Die andere Art sind die Säurezünder. Diese sorgen für eine zeitversetzte Detonation. Säurezünder können auch heute noch jederzeit auslösen.  Sie können nicht entschärft werden. Blindgänger mit Säurezünder müssen an der Fundstelle gesprengt werden.

Kleinere Kampfmittel wie Granaten werden dagegen in sichere Transportbehälter geladen und weggefahren. Der KBD macht diese dann an speziell dafür ausgerüsteten Plätzen unschädlich.

 

DIE MÖGLICHEN SZENARIEN

ACHTUNG: Wir können hier nur die Folgen darstellen, die sich nach unseren Erfahrungswerten ergeben könnten. Die genauen Regeln legt der Kampfmittelbeseitigungsdienst im Einzelfall fest. Das gilt insbesondere, wenn ein Kampfmittel gefunden wird, das nicht den in unseren Beispielen genannten werden entspricht.

 

Die gefundenen Gegenstände sind harmlos oder können weggefahren werden

In diesem Fall passiert nichts. Die Brunnen werden abgebaut und die Löcher wieder verfüllt. Danach kann NEW weiter am Kanal bauen.

 

Es ist eine kleine Bombe mit Aufschlagzünder

Die Bombe muss an der Fundstelle entschärft werden. Dazu wird der Bereich bis 400 Meter von der Fundstelle evakuiert. Hier dürfen sich keine Menschen aufhalten. Im anschließenden Bereich bis 800 Meter gilt das luftschutzmäßige Verhalten. Niemand darf sich im Freien bewegen. Menschen in Häusern sollten die der Fundstelle abgewandten Räume aufsuchen.

 

Es ist eine große Bombe mit Aufschlagzünder

Hier gilt im Prinzip dasselbe wie bei einer kleinen Bombe. Allerdings betragen die Entfernungen 600 Meter für die Evakuierung und 1200 Meter für das luftschutzmäßige Verhalten.

 

Es ist eine Bombe mit Säurezünder

Hier gilt für Abstände das, was oben für die Bomben mit Aufschlagzündern genannt wurde. Der wichtigste Unterschied: Bei einer Bombe mit Säurezünder ist rasches Handeln angesagt. In diesem Fall wird nicht evakuiert, sondern geräumt. Bei einer Evakuierung haben Sie ein wenig Zeit, sich auf die Zeit außer Haus vorzubereiten, ihre Wohnung zu verlassen und sich auf die Entschärfung einzustellen. Bei einer Räumung müssen sie sofort aus den gefährdeten Bereichen heraus.

Wie genau das abläuft, wo Sie einen Aufenthaltsraum finden oder wie Sie Hilfe anfordern können, erläutern wir später. Dazu finden Sie dann Karten und eine Auflistung der betroffenen Straßen mit Hausnummern.

 

Was ist dieses Mal besonders?

In den vergangenen Jahren wurde mehrfach an Stellen gegraben, an denen Auffälligkeiten im Boden gefunden wurden. Die umfangreichen Vorbereitungen verliefen weitestgehend im Hintergrund. Öffentlich bemerkbar wurden die Aktionen nur in den wenigen Fällen, in denen tatsächlich ein Blindgänger gefunden wurde und entschärft werden musste.

(Ergänzende Anmerkung: Der Bombenfund an der Gartenstraße in Alt-Viersen war ein Sonderfall. Hier wurde die Bombe bei Baggerarbeiten unbeabsichtigt freigelegt und bewegt. Sie hatte einen Säurezünder und musste gesprengt werden. Alle Maßnahmen mussten in kürzester Zeit und ohne Vorbereitungen umgesetzt werden)

In Süchteln sind die Voraussetzungen andere: Sollte eine große Bombe gefunden werden, müsste das St-.Irmgardis-Krankenhaus evakuiert oder geräumt werden. Bei einer kleinen Bombe wäre für das Krankenhaus nur luftschutzmäßiges Verhalten nötig. Das kann innerhalb des Hauses organisiert werden.

Ein Krankenhaus mit Patientinnen und Patienten in intensivmedizinischer Behandlung zu evakuieren oder zu räumen, will gut vorbereitet sein. Daran arbeiten wir. Einige der Folgen erläutern wir in den nächsten Punkten unserer Liste.

 

Wohin kommen die Patientinnen und Patienten?

Das hängt davon ab, wie intensiv sie medizinisch betreut werden müssen.

Für Menschen von der Intensivstation stellt das Allgemeine Krankenhaus Viersen (AKH) eine dafür freigeräumte Station zur Verfügung. Dort wird eine angemessen medizinische Betreuung durch das Personal des St.-Irmgardis-Krankenhauses gewährleistet.

Alle anderen Patientinnen und Patienten werden in ein Notkrankenhaus verlegt, das in der Sporthalle Ransberg aufgebaut wird.

Sowohl die Plätze im AKH als auch in der Sporthalle Ransberg stehen ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt einer Entschärfung oder Sprengung bereit.

 

Wie lange ist die Sporthalle Ransberg gesperrt?

Die Feuerwehr Viersen, ein Messebau-Unternehmen und das Deutsche Rote Kreuz beginnen am Freitag, 7. Februar 2020, ab 13 Uhr mit der Einrichtung der Sporthalle Ransberg als Notkrankenhaus. Ab dann steht die Halle nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung. Die Sperre bleibt so lange bestehen, bis die Halle nach dem Ende der Kampfmittelsuche nicht mehr benötigt und wieder ausgeräumt ist. Wie lange das genau dauern wird, können wir nicht voraussagen.

 

Warum werden Parkplätze gesperrt?

Wenn tatsächlich evakuiert oder geräumt werden muss, benötigen wir Platz für die Einsatzkräfte. Das umfasst nicht nur die Stellen, an denen beispielsweise Patientinnen und Patienten ein- und ausgeladen werden. Vielmehr brauchen wir zusätzlich sogenannte Bereitstellungsräume. Insbesondere für die Verlegung der Menschen aus dem Krankenhaus wird Platz gebraucht, an dem Kranken- und Rettungswagen, aber auch andere Fahrzeuge, auf ihren Einsatz warten können.

Um sicherzustellen, dass der benötigte Platz frei ist, müssen entsprechende Parkverbotsschilder frühzeitig aufgestellt werden. Wer dennoch sein Auto in einem der gekennzeichneten Bereich abstellt, muss damit rechnen, dass der Wagen abgeschleppt wird. Die genauen Umfänge der Halteverbote und den Zeitpunkt legen wir in den nächsten Tagen in Absprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst fest.

 

 

AKTUELLE INFORMATIONEN VOM DIENSTAG, 11. FEBRUAR 2020

 

Warum dauert das alles so lange?

Bei der Vorbereitung für die Untersuchung der Verdachtspunkte greifen viele unterschiedliche Geschehnisse ineinander. Auch müssen viele Beteiligte von mehreren Unternehmen, Institutionen und Behörden gemeinsam an den jeweils nächsten Schritten arbeiten. Schließlich kommt noch hinzu, dass es viele Hättes und Könntes gibt, die berücksichtigt werden müssen.

Viele Vorarbeiten werden im Hintergrund schon erledigt. Das meiste davon hat keine Auswirkungen, so lange nicht tatsächlich etwas gefunden wird. Anderes, wie die Vorbereitung der Sporthalle Ransberg, haben wir berichtet. Wir werden auch weiterhin keine Spekulationen verbreiten. Hier finden Sie Informationen, die Ihnen in der aktuellen Situation weiterhelfen.

Bitte beachten Sie bei allen Hinweisen: Die endgültigen und konkreten Entscheidungen bestimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst. Dabei kommt es darauf an, was an den Untersuchungsstellen tatsächlich passiert. Es können sich also ganz kurzfristig Veränderungen ergeben. Wir können hier nur darstellen, was sich aus den Erfahrungen vergangener Aktionen ergibt.

 

Wird bald gegraben?

Das vom Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) beauftragte Spezialunternehmen wird am Mittwoch, 12. Februar 2020, damit beginnen, die Untersuchungsstellen einzurichten. Das bedeutet: Geräte, Material und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zu den Verdachtspunkten gebracht. Im Lauf des Tages beginnen die Grabungsarbeiten.

(Informationen zu den Verdachtspunkten finden Sie weiter oben in diesem Text)

Die Auffälligkeiten liegen in 3,5 und 7 Meter Tiefe. Die Grabungsarbeiten werden also einige Zeit dauern. Wie lange genau, können wir nicht vorhersagen. Das hängt davon ab, was sich unterwegs im Boden befindet und möglicherweise vorher mühsam aus der Bahn geschafft werden muss.

 

Wann geht es weiter?

Die nächste Entscheidung hängt davon ab, was sich tatsächlich im Boden an den Verdachtsstellen befindet. Um das zu wissen, müssen diese Punkte freigelegt werden. Den genauen Zeitpunkt, wann das der Fall sein wird, kennen wir nicht.

Wenn es überraschend schnell geht, könnte es schon am Donnerstag ein Ergebnis der Grabungen geben. Wahrscheinlicher dürfte es sein, dass die verdächtigen Gegenstände am Freitag, 14. Februar, oder am Montag, 17. Februar, untersucht werden können. Im ungünstigsten Fall dauert es länger, bis wir Bescheid wissen.

Sicher ist: Am Wochenende wird nicht gegraben. Sicher ist auch: Von Altweiberdonnerstag bis einschließlich Aschermittwoch ruhen die Arbeiten ebenfalls. Das liegt übrigens nicht daran, dass wir feiern gehen wollen – ganz im Gegenteil: An diesen Tagen sind (nicht nur) Rettungsdienst und Feuerwehr, Ordnungsamt und Polizei mehr als ausreichend beschäftigt.

 

Wie geht es weiter?

Sollte tatsächlich ein Blindgänger gefunden werden, entscheidet der Kampfmittelbeseitigungsdienst über das weitere Vorgehen. Die wesentlichen Möglichkeiten haben wir bereits weiter oben erläutert.

 

Was passiert bei einer Evakuierung oder Räumung?

Bei der Entschärfung oder schlimmstenfalls Sprengung eines Blindgängers müssen alle Menschen einen bestimmten Bereich rund um die Fundstelle verlassen. Die genauen Grenzen legt der Kampfmittelbeseitigungsdienst fest. Mehr dazu an anderer Stelle in diesem Beitrag.

Bei einer Evakuierung kommen zunächst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt im betroffenen Bereich an die Wohnungstüren und geben Informationen über den weiteren Zeitplan. Erfahrungsgemäß haben Sie dann höchstens zwei Stunden Zeit, bis Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlassen müssen.

Bei einer Räumung entfällt diese Vorbereitungszeit. Dann müssen Sie sofort raus.

Mit Beginn der tatsächlichen Evakuierung oder der Räumung schellen wir erneut an Ihrer Tür. Im Zweifel ist dann die Polizei dabei, um zu unterstreichen, dass es wirklich ernst ist. Wer sich jetzt verweigert, hält den gesamten Ablauf auf. Denken Sie daran, dass Ihre Mitmenschen dann auf Sie warten müssen.

 

Wohin muss ich dann gehen?

Im Grundsatz sind Sie völlig frei in Ihrer Entscheidung. Sie können überall hin, so lange es außerhalb des Evakuierungsbereiches ist. Sie können einen Tagesausflug machen, Freunde, Bekannte oder Verwandte besuchen.

Für alle, die keine andere Möglichkeit finden, steht die Karl-Rieger-Halle, Heidweg 43, als vorübergehende Unterkunft bereit. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes kümmern sich darum, dass es Ihnen hier gut geht. Haustiere dürfen nicht die Halle.

Mit Beginn der Evakuierung oder Räumung fahren Busse der NEW zur Halle. Die Busse starten an der Tönisvorster Straße in Höhe Lidl und am Süchtelner Busbahnhof. Diese Busse können Sie ohne Fahrschein benutzen.

Wenn Sie wegen einer Mobilitätseinschränkung nicht aus eigener Kraft wegkommen, können Sie unter 19-222 einen Krankentransport bestellen. Bitte rufen Sie frühzeitig an, sobald Sie wissen, dass Sie betroffen sind.

 

Was muss ich mitnehmen/packen?

Zwischen dem Beginn der Evakuierung oder Räumung können einige Stunden vergehen. Sie sollten also das mitnehmen, was Sie für einen Tagesausflug mitnehmen würden. Denken Sie insbesondere an Medikamente. Sofern Sie in die Sammelunterkunft gehen, erhalten Sie dort Getränke und Verpflegung.

 

Woran muss ich noch denken?

Bevor Sie das Haus verlassen, löschen Sie offene Feuerstellen, sperren das Gas ab, schalten Herd, Backofen und Heizgeräte aus und schließen Fenster und Türen.

 

Was gilt im äußeren Gefahrenring?

In einem weiteren Bereich rund um die Verdachtspunkte gilt „luftschutzmäßiges Verhalten“. Das bedeutet: Niemand darf sich draußen aufhalten. Im Haus sollten Sie Räume aufsuchen, die auf der dem Verdachtspunkt abgewandten Seite liegen.

In diesem Bereich werden Sie mit Lautsprecherdurchsagen informiert.

 

Regeln für beide Sperrbereiche

Sowohl für den Bereich, der evakuiert oder geräumt wird, als auch für den äußeren Gefahrenring gilt: Fahrzeuge und Fußgänger dürfen sich bis zu einem festgelegten Zeitpunkt nur noch nach außen, aus den Bereichen hinaus, bewegen. Ab dem festgelegten Zeitpunkt wird jeder Fahrzeug- und Fußgängerverkehr verboten.

An den jeweiligen Rändern der Bereiche werden Sperrstellen aufgebaut. Auch hier gilt: nur raus, nicht rein.

Die genauen Sperrpunkte ergeben sich aus den Festlegungen des KBD. Wir veröffentlichen diese und Listen mit den betroffenen Straßen und Hausnummern, sobald wir diese genau kennen.

 

Halteverbote rund ums Irmgardis-Krankenhaus

Rund um das St.-Irmgardis-Krankenhaus sind die angekündigten Halteverbotszonen eingerichtet worden. Diese Stellflächen werden gebraucht, falls das Krankenhaus evakuiert oder geräumt werden muss.

Ab Mittwoch, 12. Februar 2020, wird das kontrolliert. Sollte die Evakuierung oder Räumung nötig werden, wird sofort abgeschleppt.

 

Halteverbote am Ransberg

Vor der Halle Ransberg werden ebenfalls Halteverbotszonen eingerichtet. Diese Stellflächen werden ebenfalls benötigt, wenn das St.-Irmgardis-Krankenhaus evakuiert oder geräumt werden muss. Hier gelten die gleichen Regeln wie in Süchteln.
(Ergänzung vom 12. Februar 2020)

 

Sonderregeln für Kitas und Schulen

Für Kitas und Schulen gelten hinsichtlich einer möglichen Evakuierung oder Räumung etwas andere Regeln.

Wenn der zeitliche Vorlauf es erlaubt, schließen diese Einrichtungen frühzeitig.

Die Kinder können nach Hause gehen (Schulen) oder abgeholt werden (Kitas).

Alle anderen Kinder und die betreuenden Erwachsenen gehen dann zur Sammelunterkunft Karl-Rieger-Halle, Heidweg 43. Das gilt auch für Kitas und Schulen im äußeren Gefahrenbereich. Mit der Verlegung in die Sammelstelle wird sichergestellt, dass Eltern ihre Kinder auch dann abholen können, wenn die Straßensperren stehen.

Die Eltern der betroffenen Schulen und Kitas sind bereits informiert worden.

 

Weitere Informationen finden Sie hier, sobald es Neuigkeiten gibt.

Dieser Text wurde zuletzt bearbeitet am Dienstag, 11. Februar 2020, 17 Uhr.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (11.02.2020) wieder.

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