Keine Kündigung, keine Beschwerden

Im Zuge der laufenden Ermittlungen zu dem Todesfall in der Kita Steinkreis sind zahlreiche Fragen an die Stadt Viersen herangetragen worden. Die Veröffentlichungen der Staatsanwaltschaft und Polizei haben diese Fragen aus ermittlungstaktischen Gründen nur teilweise beantwortet.

Piktogramm Information "i"

Aufgrund des Fortschritts der Ermittlungen können wir nun umfassender Auskunft geben. Hierbei unterscheiden wir in Informationen rund um die vermutete Tat und den weiteren Verlauf bis zum Erlass des Haftbefehls einerseits und zum Beschäftigungsverhältnis der Beschuldigten bei der Stadt Viersen andererseits. Zum möglichen Tatgeschehen selbst und den daraus sich ergebenden Ermittlungsergebnissen können allerdings nur Staatsanwaltschaft und Polizei Aussagen machen.

 

Zur vermuteten Tat und dem weiteren Verlauf

Am 21. April musste ein Kind nach Atemstillstand, Reanimation und weiterer notärztlicher Versorgung vom Rettungsdienst aus der Kita Steinkreis ins Allgemeine Krankenhaus Viersen (AKH) gebracht werden.

Nach der ersten Sachverhaltsschilderung hatte die Beschuldigte bei der routinemäßigen Atemkontrolle während des Mittagsschlafs festgestellt, dass das Kind nicht mehr atmete. Daraufhin wurden Rettungsdienst/Notarzt alarmiert und mit Hilfe einer weiteren Erzieherin die Reanimation begonnen.

Nachdem deutlich wurde, dass das Kind durch den Herz-Kreislauf-Stillstand schwerste Folgeschäden erlitten hat und der Herz-Kreislauf-Stillstand medizinisch nicht zu erklären war, hat das AKH angeregt, ein rechtsmedizinisches Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten wurde durch das Jugendamt der Stadt Viersen unverzüglich am 27. April bei der Rechtsmedizin der Uni Düsseldorf beauftragt.

Umgehend nach dem Vorfall in der Kita war bereits das Landesjugendamt informiert worden. Die Richtlinien für Meldungen hat das Landesjugendamt im Internet veröffentlicht unter https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/kinder_und_familien/tageseinrichtungen_f_r_kinder/Anlage_RS_Meldepflicht_191120_Handreichung_Umgang_Meldungen_47_WEB.pdf

Im Bericht der Rechtsmedizin wird formuliert, man habe „eine Gewalteinwirkung nicht ausschließen … können, weshalb eine Hinzuziehung der Kriminalpolizei angeraten wurde“. Weitere Fragen konnten nicht mit der erforderlichen Gewissheit geklärt werden. Daraufhin hat das AKH die Polizei in Kenntnis gesetzt. Polizei und Staatsanwaltschaft begannen mit Ermittlungen in alle Richtungen.

Das Kind starb am 4. Mai. Um insbesondere die Familie zu schützen und eine angemessene Bestattung sowie eine ungestörte Trauerfeier zu ermöglichen, wurde die Öffentlichkeit in Absprache mit den Eltern erst danach informiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita konnten schließlich am 19. Mai von dem verstorbenen Kind Abschied nehmen.

Weitere Abstimmungen mit Polizei und Staatsanwaltschaft sowie der Mutter über den konkreten Text der städtischen Information führten dazu, dass die erste Mitteilung der Stadt am 21. Mai veröffentlicht wurde. Zu diesem Zeitpunkt war der Stadt bekannt, dass die Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wurde. Dies bekanntzugeben ist aber der Staatsanwaltschaft vorbehalten, die davon zunächst aus ermittlungstaktischen Gründen abgesehen hat.

Die Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei über die Anordnung der Untersuchungshaft erfolgte am 22. Mai. Die Stadt Viersen veröffentlichte ergänzend dazu eine Mitteilung, in der die Bürgermeisterin ihre Bestürzung über den Verdacht zum Ausdruck brachte, ihre auch persönlich gegenüber der Mutter ausgesprochene Anteilnahme und die Gedanken an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita, die anderen Eltern und Kinder formulierte.

Zugleich betonte die Stadt Viersen in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei, dass es zum Schutz der Ermittlungen im Interesse einer umfassenden Aufklärung des Geschehens keine weiteren Stellungnahmen der Stadt geben werde.

Die Eltern der Kita wurden, soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich war, über die Entwicklung informiert. Bürgermeisterin Sabine Anemüller und die zuständige Beigeordnete Cigdem Bern standen den Eltern kurzfristig zu Gesprächen in der Kita bereit. Verwaltungsintern wurde und wird eine enge Begleitung der Kita, auch mit Hilfe externer Fachleute, angeboten und wahrgenommen.

Über den genauen Stand der Ermittlungen und bisher vorliegende Erkenntnisse oder Ergebnisse kann die Stadt Viersen keine Angaben machen. Diese liegen uns nicht vor. Darüber hinaus ist eine Bekanntgabe ausschließlich der Staatsanwaltschaft und Polizei vorbehalten. Das gilt auch und besonders für Details rund um die konkreten Geschehnisse am Tag des Ereignisses in der Kita.

 

Zum Beschäftigungsverhältnis

Die Beschuldigte hat am 1. Januar 2020 ihre Tätigkeit bei der Stadt Viersen als Erzieherin in der Kita Steinkreis begonnen. Das Beschäftigungsverhältnis endete am 30. April auf eigenen Wunsch der Mitarbeiterin, weil sie zum 1. Mai eine neue Arbeitsstelle antreten konnte. Die Kündigung war bei der Stadt Viersen am 15. April eingegangen.

Hintergrund für den Wunsch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses waren nach Kenntnis der Stadt Viersen das teil-offene Konzept und die Größe der Einrichtung. Hierzu ist anzumerken, dass die Stadt Viersen Stellen für Erzieherinnen und Erzieher nicht im Einzelfall anbietet. Vielmehr gibt es hierzu eine Dauerausschreibung, weil immer wieder Stellen frei werden. Bewerberinnen und Bewerber um eine solche Stelle wissen also nicht, für welche konkrete Kita Mitarbeitende gesucht werden.

Die Auswahl erfolgte in dem üblichen, standardisierten Verfahren. Daran sind neben dem Jugendamt die Personalverwaltung, der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftrage sowie gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. Dabei ergaben sich aus Sicht der Stadt Viersen keinerlei Anhaltspunkte für Bedenken.

In diesem Zusammenhang wurde in den Medien über die Frage spekuliert, warum keine Zeugnisse von einzelnen Vorarbeitgebern vorlagen. Arbeitszeugnisse werden oft erst mit zeitlicher Verzögerung erstellt. Für zum Zeitpunkt der Bewerbung bestehende, ungekündigte Arbeitsverhältnisse liegen regelmäßig keine Zeugnisse vor.

Nachgewiesen werden muss die bestandene Prüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin. Diese Bescheinigung lag vor. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen – auch das ist geschehen. Außerdem wird jede Einstellung an das Landesjugendamt gemeldet.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Probezeit werden grundsätzlich von den Leitungen der Kitas eng begleitet und beobachtet. Auch finden in dichter Folge Personalgespräche statt. All diese Vorgänge werden dokumentiert. Auch hier ergaben sich sowohl für die Kita-Leitung als auch für die anderen Mitarbeitenden keinerlei Anhaltspunkte, aus denen Bedenken gegen eine Beschäftigung hervorgingen. Es gab auch keine Elternbeschwerden, die grundlegenden Anlass zum Einschreiten gegeben hätten.

Unter Berücksichtigung von Urlaubsansprüchen war der 22. April der letzte tatsächliche Arbeitstag der Mitarbeiterin in der Kita.

Zu möglichen Geschehnissen in vorherigen oder anschließenden Beschäftigungsverhältnissen kann die Stadt Viersen keine Angaben machen.

 

Allgemeine Info:

Die Integrative Kindertageseinrichtung Steinkreis betreut im Regelbetrieb 100 Kinder in fünf Gruppen und verfolgt dabei ein teil-offenes Konzept. In der Kita arbeiten 17 städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Steinkreis ist die größte städtische Kita. Aktuell und auch am 21. April wurde in der Kita eine Notbetreuung gemäß den Corona-Regeln angeboten. Daran nahmen am 21. April insgesamt 4 Kinder teil.

Die wenige hundert Meter entfernt liegende Kita Robend ist aufgrund eines Brandschadens seit dem 18. Mai geschlossen. Seitdem sind die (Notbetreuungs-) Kinder und die Mitarbeitenden der Kita Robend in den Räumen der Kita Steinkreis zu Gast.

________________________________________________________________
Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (28.05.2020) wieder.

nach oben