Keine Laubhaufen bilden!

Die Stadt Viersen weist darauf hin, dass Laub nicht an den Fahrbahnrand gekehrt werden darf. Laub von städtischen Straßenbäumen wird an der Kompostierungsanlage am Hüsgesweg 900 angenommen. Hier hat die Stadt zusätzliche Annahmetermine an Samstagen eingerichtet.

Laubberge am Fahrbahnrand bringen nicht nur das Risiko verstopfter Gullys mit sich. Sie verhindern zudem, dass diese Straßen mit der Kehrmaschine gereinigt werden können. Die Maschine ist für die Aufnahme großer Mengen an Laub nicht ausgerichtet. Straßen, in denen das Laub am Fahrbahnrand zusammengefegt wird, können darum entweder gar nicht oder nur teilweise mit der Kehrmaschine befahren werden.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Viersen enthält klare Regeln: Alle Anlieger sind verpflichtet, das vor ihrem Grundstück anfallende Laub zu beseitigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Laub von eigenen Bäumen stammt, vom Nachbarn oder von städtischen Bäumen. Laub vom Gehweg oder Grünstreifen darf nicht auf die Fahrbahn gefegt werden.

Für die Entsorgung stehen verschiedene Wege zur Verfügung. Erster Platz ist die eigene braune Tonne. Die Kompostierungsanlage am Hüsgesweg nimmt Laub von städtischen Straßenbäumen kostenlos an. Die Anlage ist geöffnet montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Zusätzlich öffnet die Annahmestelle während der Hochphase des Laubfalls an Samstagen. Bis Ende November kann dort samstags von 14 bis 16 Uhr „Stadtlaub“ abgegeben werden.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (18.10.2018) wieder.

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