KOV setzt Verordnung durch

Der Kommunale Ordnungsdienst Viersen (KOV) war am Wochenende im Einsatz, um die Corona-Schutzverordnung durchzusetzen. Neben einer Vielzahl von Ermahnungen gab es Verwarnungen, Anzeigen und eine Betriebsschließung.

Verkehrszeichen: Achtung, Gefahr!

Im Vordergrund der Arbeit des KOV steht die Information, die im Zweifel auch nachdrücklich vorgetragen wird. Erstes Ziel ist es, Einsicht in die Notwendigkeit der Maßnahmen zu erreichen. Je mehr Menschen den Sinn der Einschränkungen verstehen, desto besser wird der gewollte Schutz erreicht.

Neben der Vielzahl „eindringlicher Informationen“ musste der KOV in einigen Fällen zu schärferen Mitteln greifen. Verwarnungen gab es für Verstöße gegen das Verbot der Öffnung eines Gewerbebetriebes, wegen fehlender Reglementierung des Kundenzugangs, für Verzehr im Außenbereich und nicht eingehaltene Mindestabstände. Diese Maßnahmen betrafen die Gastronomie. Ein weiterer Gewerbebetrieb im Freizeitbereich musste zwangsweise geschlossen und versiegelt werden.

Sieben Anzeigen gab es wegen verbotener Ansammlungen mit mehr als zwei Personen. Außerdem musste der Ordnungsdienst einen Fall bearbeiten, bei dem eine Person ohne Genehmigung in ein Seniorenheim eingedrungen war. Auch dieser regelwidrige Besuch führte zu einer Anzeige.

Die angekündigte Teilung der Arbeit in Sichtungsteams und Teams des KOV hat sich aus Sicht der Stadt in den ersten Tagen bewährt. Die Sichtungsteams bestehen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Verwaltungsbereiche. Sie beobachten die Situation im Stadtgebiet und melden eventuelle Verstöße an den Kommunalen Ordnungsdienst. Die KOV-Teams kümmern sich dann um die Bearbeitung dieser Vorfälle.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (30.03.2020) wieder.

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