Kreis legt Maskenpflicht-Bereiche fest

Der Kreis Viersen hat heute, Freitag, 23. Oktober 2020, im Amtsblatt die Zonen veröffentlicht, in denen in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes die Maskenpflicht in Außenbereichen gilt. Die Festlegungen gelten ab Samstag, 24. Oktober, 0 Uhr. Die Stadt Viersen wird mit Hinweisschildern auf die neuen Regeln aufmerksam machen.

Grafik der Zone, in der die Maskenpflicht gilt

Nach der Festlegung des Kreises Viersen gilt die Pflicht, im Freien eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, in der Stadt Viersen in folgenden Bereichen: Hauptstraße von Dülkener Straße bis Heierstraße, Bahnhofstraße von Hauptstraße bis zum Casinogarten, Rathausgasse. Die Anordnung gilt ohne zeitliche Einschränkung.

Die räumliche Begrenzung entspricht dem Vorschlag der Stadt Viersen. Entsprechend den Vorgaben der Coronaschutz-Verordnung wurden Bereiche ausgewählt, in denen aufgrund hoher Passantenzahlen nicht genügend Platz bleibt, um den geforderten Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten. Für andere Bereiche, etwa die Löhstraße oder die Fußgängerzonen in Dülken und Süchteln, sind diese Anforderungen der Verordnung nach derzeitiger Einschätzung der Stadt nicht erfüllt.

Bürgermeisterin Sabine Anemüller und Markus Kampe, Fachbereichsleiter Städtische Betriebe, zeigen Muster der Schilder, mit denen auf die Maskenpflicht hingewiesen wird (Foto: Stadt Viersen)Bürgermeisterin Sabine Anemüller und Markus Kampe, Fachbereichsleiter Städtische Betriebe, zeigen Muster der Schilder, mit denen auf die Maskenpflicht hingewiesen wird (Foto: Stadt Viersen)

Die Stadt Viersen wird die Anordnung durch entsprechende Hinweisschilder unterstützen. Die Regelungen gelten unabhängig von diesen Schildern. Eine Karte mit einer Darstellung des betroffenen Bereichs kann auf der Internetseite der Stadt (www.viersen.de) angesehen werden.

Der Kommunale Ordnungsdienst Viersen (KOV) wird Verstöße gegen die Maskenpflicht ahnden. Vorgesehen ist, bei Erstverstößen ein Verwarngeld ab 50 Euro zu erheben. Bei wiederholten Verstößen müssen die Maskenverweigerer mit einem Bußgeld ab 150 Euro rechnen.

Link:
Veröffentlichung im Amtsblatt des Kreises Viersen
https://kreis-viersen.amtsblatt.online/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXYy2UWM5s4CWdW4vo2eQtXGoZZ-8xefpYLvFDQGyTNP/Bekanntmachung_706-2020.pdf

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (23.10.2020) wieder.

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