Maibaumabgabe fällt aus

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In diesem Jahr fällt die traditionelle Gemeinschaftsaktion der Stadt Viersen und der Deutschen Waldjugend zur Abgabe von legalen „Maibäumen“ am 30. April coronabedingt aus.

Das Projekt war entstanden, weil das wilde Fällen von jungen Birken dem Wald erheblichen Schaden zugefügt hatte. Wem Naturschutzgründe nicht ausreichen, dem sei gesagt, dass illegales Abholzen im Wald oder auf städtischen Grünflächen ein Straftatbestand ist. Stadtförster Rainer Kammann: „Es handelt sich dabei um Sachbeschädigung, die konsequent verfolgt und angezeigt wird.“

Verliebte sollten sich also eine Alternative als Liebesbeweis suchen. Ballons oder ein geschmücktes Bäumchen im Topf erfreuen die Liebste in diesen besonderen Zeiten sicher ebenso. Aber auch hier sollte etwas beachtet sein: Das Infektionsschutzgesetz ordnet zurzeit eine nächtliche Ausgangsperre von 22 bis 5 Uhr an.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (28.04.2021) wieder.

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