Markt nur mit Maske

Nicht nur in Ladengeschäften, sondern auch auf den Wochenmärkten gilt die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Darauf weist die Stadt Viersen hin. Darüber hinaus müssen die Besucherinnen und Besucher das allgemeine Abstandsgebot beachten.

Stadtlogo mit Mundschutz

Der Kommunale Ordnungsdienst Viersen (KOV) beobachtet die Entwicklung auf den Wochenmärkten. Menschen, die ihre Mund-Nase-Bedeckung nicht tragen, werden zunächst angesprochen und auf das Versäumnis hingewiesen.

Der Wochenmarkt in Viersen am Samstag war vorübergehend räumlich lockerer gestellt worden, um größere Abstände zu schaffen. Nachdem sich gezeigt hat, dass die Besucherinnen und Besucher in der weit überwiegenden Mehrheit die Schutzregeln beachten, wurde der Markt zwischenzeitlich auf den üblichen Platz zurückgenommen. Damit stehen die Parkplätze wieder im üblichen Umfang zur Verfügung.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (23.06.2020) wieder.

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