Mitführen von Hunden

Der Kreis Viersen hat eine Informationsschrift für Hundehalter veröffentlicht, in der unter anderem Regeln zur Anleinpflicht erläutert werden. Darin heißt es, dass Hunde auf Kinderspielplätzen generell an der Leine geführt werden müssen. Die Stadt Viersen weist darauf hin, dass es im Stadtgebiet ausnahmslos verboten ist, Hunde auf Spielflächen mitzuführen. Spielflächen sind Kinderspielplätze, Bolzplätze, Skate-Anlagen und Schulhöfe nach Unterrichtsschluss. Das Mitführen von Hunden in diesen Bereichen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (19.04.2017) wieder.

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