Neue Regeln für Notbetreuung

Das Land NRW hat die Regelungen für die Notbetreuung von Kindern in Schulen, Kitas und Tagespflege erneut geändert. Die Stadt Viersen arbeitet seit der Bekanntgabe am frühen Freitagabend an der Umsetzung der neuen Vorschriften. Dabei galt es zunächst, die ab Montag, 23. März 2020, geltenden ausgeweiteten Ansprüche auf Betreuungsplätze zu sichern.

Ab Montag haben Eltern auch dann einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn nur ein Elternteil in einem der sogenannten systemkritischen Berufe arbeitet. Allerdings gilt das nur dann, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Was „verantwortungsvoll“ ist, ergibt sich aus den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de).

Bei Alleinerziehenden spielt keine Rolle mehr, ob innerhalb einer Familie anderweitige Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Eine Arbeitgeberbescheinigung, die die Tätigkeit im Bereich der kritischen Infrastruktur bestätigt, reicht aus.

Symboldbild Kita-Raum (Foto: Kita Hüsgesweg Viersen)

Die Stadt appelliert an die Eltern, die Notbetreuung nur in besonderen Fällen zu nutzen. Arbeitgeber sollten genau prüfen, ob die Mitarbeitenden tatsächlich zur Sicherung der kritischen Aufgaben unabkömmlich sind. Der tatsächliche Betreuungsbedarf sollte zudem durch Dienstpläne glaubhaft gemacht werden.

Anderenfalls könne nicht gewährleistet werden, dass die Betreuungsgruppen höchstens fünf Kinder umfassen. Eine Überlastung der Einrichtungen könnte dazu führen, dass Betreuungsangebote ganz ausfallen. Letztlich würde das bedeuten, dass die Notbetreuung insgesamt gefährdet ist.

Eltern, deren Kinder in der vergangenen Woche nicht in der Notbetreuung waren, die aber jetzt Bedarf haben, wenden sich an die Kita oder die Schule, die das Kind oder die Kinder besuchen. Wer bislang keinen Kita-Platz hatte und jetzt eine Betreuung braucht, kann sich bei der Kita Robend melden (Robend 156, Telefon 02162 22522).

Wenn Tagespflegestellen (Tagesmütter) ausfallen, hilft die Kita Röhlenend (Röhlenend 10, Telefon 02162 56969). Sollten Schulen die Betreuung nicht sicherstellen können, gibt es Hilfe bei der Stadt. Als Ansprechpersonen stehen zur Verfügung Stefan Smitowicz (02162 101-457) und Frank Fünders (02162 101-327).

Sollte die Nachfrage das machbare Angebot überschreiten, treffen die Schul- und Kitaleitungen eine Entscheidung nach Dringlichkeit des Betreuungsbedarfs. Dabei werden Kinder vorrangig aufgenommen, bei denen beide Eltern in systemkritischen Berufen arbeiten oder bei denen ein alleinerziehender Elternteil keine alternative Betreuung organisieren kann. Die Stadt arbeitet daran, ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen. Dazu ist eine selbstkritische Prüfung der Bedarfe durch die Eltern unverzichtbar.

Unabhängig davon gilt weiterhin, dass Kinder, die krank sind, kürzlich Kontakt mit infizierten Personen hatten oder in einem Risikogebiet waren, nicht in die Notbetreuung aufgenommen werden. Eltern sollten zudem beim Bringen und Abholen die Hygieneregeln beachten – also insbesondere nicht in Gruppen vor der Tür stehen und Abstand halten.

Regelungen für die Notbetreuung an Wochenenden werden schnellstmöglich in Absprache mit den betroffenen Eltern erarbeitet. Gleiches gilt für Angebote in den Osterferien.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (22.03.2020) wieder.

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