Neuer Festplatz

Der Rat der Stadt Viersen hat eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu Schützenfesten beschlossen. Grund ist die Verlegung des Festplatzes der St.-Josef-und-St.-Gereon-Schützenbruderschaft Viersen-Krefelder Straße.

Die Verordnung regelt Ausnahmen zu den Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes. In der Praxis sind hier die Zeiten festgelegt, zu denen im Schützenzelt Bands nach Beginn der allgemeinen Nachtruhe spielen dürfen. Dazu müssen in der städtischen Regelung die Festplätze benannt werden.

Die betroffene Bruderschaft feierte früher auf dem inzwischen bebauten Grundstück an der Ecke Krefelder Straße/Hormesfeld. Der neue Standort liegt ein kurzes Stück weiter stadtauswärts im Bereich des Sportplatzes an der Krefelder Straße. Dort gelten jetzt, wie auf den anderen Schützenfestplätzen im Stadtgebiet, die bewährten Ausnahmeregeln weiter.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (31.05.2019) wieder.

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