Notruf freihalten

Am Wochenende häufen sich die Fälle, in denen Menschen wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung den Notruf wählen. Ein tatsächlich oder vermeintlich übervoller Supermarkt ist aber kein Fall für die 110 oder die 112. Die Notrufnummern müssen aber für dringende Ernstfälle frei bleiben, in denen höchste Eile geboten ist. In allen anderen Fällen sorgt außerhalb der normalen Dienstzeiten die Zentrale der Kreispolizei unter 02162 377-0 für die Koordination. Der Kommunale Ordnungsdienst Viersen (KOV) ist auch am Wochenende im Einsatz und bearbeitet die eingehenden Meldungen nach Dringlichkeit.

________________________________________________________________
Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (30.03.2020) wieder.

nach oben