Nur kurze Pause bei der Stadt

Die Stadtverwaltung Viersen macht am Freitag, 27. Dezember, und Montag, 30. Dezember 2019, eine kleine Arbeitspause. Ab Donnerstag, 2. Januar 2020, läuft wieder der reguläre Betrieb. Für einige Bereiche gelten Sonderregelungen. Notdienste sind eingerichtet.

Letzter normaler Öffnungstag der Stadtverwaltung ist Montag, 23. Dezember. Heiligabend ist wie Silvester bei der Stadt arbeitsfrei. Generell ausgenommen von den freien Tagen sind Feuerwehr und Rettungsdienst. Deren Einsatzkräfte sind jederzeit dienstbereit. Bei Bedarf wird zudem der Winterdienst der Städtischen Betriebe aktiv.

Das Service-Center im Stadthaus bietet einen Notdienst für nicht aufschiebbare Pass- und Ausweisangelegenheiten. Viersener Bürgerinnen und Bürger können sich dazu am 27. und 30. Dezember unter der Telefonnummer 0173 7180213 anmelden. Der Notdienst ist nur von 8 bis 10 Uhr erreichbar. Wer dieses Angebot nutzen will, muss nachweisen, dass seine Angelegenheit nicht später erledigt werden kann. Das kann beispielsweise durch Flugtickets geschehen. Die Samstagsöffnung am 28. Dezember entfällt.

Das Standesamt ist für Bestatterinnen und Bestatter erreichbar, die Sterbefälle beurkunden lassen wollen. Der entsprechende Notdienst steht nur am Montag, 30. Dezember, von 9 bis 11 Uhr nach telefonischer Anmeldung unter 02162 101620 zur Verfügung.

Besondere Regeln gelten im Kulturbereich. Die Albert-Vigoleis-Thelen-Stadtbibliothek und ihre Zweigstellen sind zwischen den Jahren auch am Samstag geschlossen. Der Rückgabeautomat an der Hauptstelle wird bereits am 21. Dezember mit Schließung der Bibliothek abgeschaltet. Alle Leihfristen sind so gesetzt, dass sie erst im neuen Jahr auslaufen. Die Online-Angebote stehen durchgehend zur Verfügung.

Die Städtische Galerie im Park, Rathauspark 1, öffnet vom 27. bis 29. Dezember. Freitag und Samstag von 15 bis 18 Uhr und am Sonntag von 11 bis 18 Uhr wird dort die Ausstellung „Future Memories“ gezeigt. Zu sehen sind Arbeiten von Justyna Janetzek, Kunstgenerator-Stipendiatin des Jahres 2019. Der Eintritt in die Galerie ist frei. An Heiligabend, den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr bleibt das Haus geschlossen.

Anders als in den Vorjahren öffnet auch der Kartenvorverkauf der städtischen Kulturabteilung an der Heimbachstraße bereits am 2. und 3. Januar. Soweit für Betreuungsangebote an Schulen und in Kindertageseinrichtungen besondere Regelungen für die Zeit rund um den Jahreswechsel gelten, besprechen das diese Stellen direkt mit den Eltern.

Unabhängig von den Schließtagen sind die Notdienste der Stadt wie an normalen Wochenenden und Feiertagen in Bereitschaft. Hier helfen die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr weiter.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (17.12.2019) wieder.

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