OGS im Lockdown

Das Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den Grundschulen läuft während des Lockdowns weiter. Hinzu kommt eine Notbetreuung an den zusätzlichen schulfreien Tagen vor und nach den planmäßigen Ferien.

In der laufenden Woche findet an den Grundschulen Unterricht statt. Allerdings ist den Eltern freigestellt, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Das OGS-Angebot findet entsprechend bis einschließlich Freitag, 18. Dezember 2020, im Regelbetrieb statt. Die Stadt Viersen stellt allerdings fest, dass die Inanspruchnahme deutlich zurückgegangen ist.

Die Regelungen für den Schulbetrieb (Grafik: Land NRW)Die Regelungen für den Schulbetrieb (Grafik: Land NRW)

Am Montag und Dienstag, 21. und 22. Dezember, wird eine Notbetreuung angeboten. Für Mittwoch, 23. Dezember, sowie den Zeitraum vom Montag, 4. Januar, bis Mittwoch, 6. Januar 2021, steht Ferienbetreuung auf dem Programm. Daran schließt sich am 7. und 8. Januar erneut eine Notbetreuung an.

Für Not- und Ferienbetreuung müssen die Kinder angemeldet sein. Die Ferienbetreuung ist ein Angebot nur für die Schülerinnen und Schüler, die am OGS-Regelbetrieb teilnehmen. Die Notbetreuung steht dagegen allen Kindern offen. Zwischen den Jahren gibt es kein OGS-Angebot.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (15.12.2020) wieder.

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