Plan sichert Erweiterung

Der Rat hat den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Freiheitsstraße/Helmholtzstraße“ beschlossen. Damit wird die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs planungsrechtlich gesichert. So entfällt für das Unternehmen die Notwendigkeit, auf eine neue, größere Fläche im Außenbereich umzuziehen.

Der Planbereich liegt zwischen Freiheitsstraße, Helmholtzstraße und Hammer Kirchweg. Sowohl bei der frühzeitigen Beteiligung als auch bei der Offenlage hatte es keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft gegeben. Hinweise von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange, die während der frühzeitigen Beteiligung genannt wurden, sind im endgültigen Plan berücksichtigt.

Der Plan tritt in Kraft, sobald er im Amtsblatt des Kreises Viersen veröffentlicht wurde. Entgegenstehende Regelungen älterer Bebauungspläne für diesen Bereich entfallen dann. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst.

Linkzu den Sitzungsunterlagen mit weiteren Dokumenten
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/vo0050.asp?__kvonr=3386

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (17.07.2019) wieder.

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