Radwege überprüft

Die Viersener Stadtverwaltung hat begonnen, alle Radwege im Stadtgebiet zu überprüfen. Dabei geht es um die Frage, ob weiterhin Schilder aufgestellt werden dürfen, die Fahrradfahrer verpflichten, einen Radweg zu benutzen. In einem ersten Schritt wurden die Hauptverkehrsstraßen untersucht. Das Ergebnis: In vielen Fällen muss die Benutzungspflicht aufgehoben werden.

Rechtlicher Hintergrund ist eine bereits zwei Jahrzehnte zurückliegende Änderung der Straßenverkehrsordnung und der darauf aufbauenden Verwaltungsvorschriften. Die seinerzeitige Neuregelung sah alle Verkehrsteilnehmer als gleichberechtigt an. Zudem sollte der nichtmotorisierte Verkehr gefördert werden. Darum legte der Gesetzgeber fest, dass auch Radfahrer grundsätzlich die Fahrbahn nutzen sollen.

Ausnahmen sollte es geben für Straßen auf denen besonders viel Verkehr herrscht. Auch auf Straßen die beispielsweise außerhalb der Ortslagen von Autos mit hohem Tempo genutzt werden, sollten Fahrradfahrer zwingend auf Radwege verwiesen werden können.

Die Überprüfung der Radwege soll nach und nach geschehen. Für die Stadtverwaltung war die Übergabe der meisten Hauptverkehrsstraßen in die Zuständigkeit von Straßen NRW der Anlass, dies jetzt zu beginnen. Dazu waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt gemeinsam mit der Polizei im gesamten Stadtgebiet auf den betroffenen Straßen unterwegs.

Weiterhin Pflicht bleibt die Fahrt auf dem Radweg für Fahrradfahrer danach entlang der Boisheimer und Nettetaler Straße zwischen Dülken und Boisheim. Gleiches gilt auf der Süchtelner Straße zwischen Höhenstraße und Oberrahserstraße. Auch entlang des Straßenzuges Kölnische Straße – Freiheitsstraße – Dülkener Straße bleibt es bei der Nutzungspflicht. Ein weiterer Bereich dieser Art ist die Krefelder Straße ab Elkanweg stadtauswärts.

Bei allen weiteren geprüften Straßen waren die rechtlichen Vorgaben für eine Benutzungspflicht nicht gegeben. Hier werden ab den Osterferien die entsprechenden Schilder abmontiert. Das passiert nicht in einer besonderen Aktion, sondern nach und nach. Bis das letzte Schild abgenommen oder ausgetauscht ist, wird darum einige Zeit vergehen.

Technische Beigeordnete Susanne Fritzsche hat die Grundzüge der Entscheidung jetzt dem Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss vorgestellt. Da es sich hier um die reine Umsetzung zwingender rechtlicher Vorschriften handelt, nahm der Ausschuss das zur Kenntnis. Eine Entscheidung durfte er nicht treffen.

Susanne Fritzsche stellte klar, dass Fahrradfahrer künftig in den entsprechenden Bereichen zwar auf der Fahrbahn fahren dürfen, das aber nicht tun müssen. Sie können und dürfen auch weiterhin die vorhandenen Radwege nutzen. Die Stadt muss die Radwege auch weiterhin unterhalten. Dort, wo bislang gemeinsame Fuß- und Radwege per Schild angeordnet waren, sind Radwege ohne Schild in der Regel nicht erkennbar. An diesen Stellen werden Schilder aufgestellt, die die Gehwege ausdrücklich für Fahrradfahrer freigeben.

Neben der Untersuchung der Wege waren vor der Aufhebung der Benutzungspflicht weitere Schritte nötig. So mussten Ampeln verändert werden, damit Fahrradfahrer Kreuzungen sicher überqueren können. An vielen Stellen wurden sogenannte Schutzstreifen am Fahrbahnrand angelegt. Sie markieren Bereiche der Fahrbahn, die vorrangig von Fahrradfahrern genutzt werden sollen. Zwar dürfen hier Autos auch fahren und sogar ohne Behinderung der Radler kurz anhalten, die Streifen erinnern aber stets daran, dass hier Radfahrer unterwegs sein können.

Beigeordnete Fritzsche sagte im Ausschuss, das Vorgehen entspreche den Festlegungen, die die Viersener Kommunalpolitik im Verkehrsentwicklungsplan 2025 beschlossen habe. Darin werde die Gleichberechtigung aller am Straßenverkehr Teilnehmenden als „wesentlich“ dargestellt: „Fahrradfahrer sollen sich zügig und komfortabel im Straßenraum bewegen können.“

Das bestehende Konzept solle im kommenden Jahr überprüft und aktualisiert werden. Dabei werde es im Schwerpunkt darum gehen müssen, die Bedingungen für nichtmotorisierten Verkehr und Elektromobilität zu verbessern. Fritzsche sagte weiter: „Die Stadt Viersen strebt an, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte beizutreten. Wir wollen den nichtmotorisierten Individualverkehr weiter vorantreiben.“

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (14.03.2019) wieder.

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