Rauchmelder auch im Eigenheim

An zwei Abenden hatte die Viersener Feuerwehr Informationen rund um das Thema Rauchmelder angeboten. Gemeinsam mit Fachbetrieben aus diesem Bereich hatten die Wehrleute im Foyer des Stadthauses Interessenten beraten. Wer wollte, konnte zudem in einem entsprechend vorbereiteten Container auf dem Rathausmarkt überzeugen, wie schwierig die Orientierung in einem verrauchten Raum ist. Gut 100 Menschen nutzten das Angebot, jetzt zog die Feuerwehr eine erste Bilanz der Aktion.

Die meisten Besucherinnen und Besucher hatten sich bereits vorab grundsätzlich über Rauchmelder informiert, sagt Simon Fritsch von der Abteilung Vorbeugender Brandschutz und Rettungsdienst der Stadt Viersen: „Viele haben direkt einen Grundriss ihrer Wohnung oder ihres Hauses mitgebracht.“ Diese Menschen interessierten sich vor allem dafür, wo Rauchmelder angebracht werden sollten. Dabei gehe es in der Regel zunächst darum, die Mindestausstattung festzulegen. Dass jemand alle Räume ausstatten wolle, sei eher eine Ausnahme.

Die Grundregeln für die Platzierung der lauten Lebensretter sind dabei denkbar einfach. Man müsse nur vom Schlafzimmer ausgehend den Weg bis zur Ausgangstür betrachten. Jeder Raum, den man auf dem Weg dorthin durchquere, sei Teil des Rettungsweges und sollte deswegen gesichert sein. Neben dem Schlaf- müssen auch die Kinderzimmer ausgestattet werden. Ausgenommen sind Bad und Küche.

Für diese Räume werden allerdings spezielle Melder angeboten. Das Angebot reicht hier von Geräten, die sich auf Knopfdruck vorübergehend ausschalten lassen und so beispielsweise nicht auslösen, wenn etwas scharf angebraten wird, bis zu Thermomeldern, die auf Hitze ansprechen. Generell rät die Feuerwehr zu Qualitätsgeräten, die mit dem Buchstaben „Q“ gekennzeichnet sind. Diese Melder, die nicht gleich bei der ersten Zigarette ansprechen, sind bereits zu Preisen von unter 20 Euro zu haben.

„Eine Investition“, sagt Fritsch, „die im Zweifel Leben retten kann.“ Schließlich sterben die meisten Menschen bei Bränden nicht wegen des Feuers, sondern weil sie – vor allem im Schlaf – giftige Rauchgase einatmen. Nicht nur darum, sondern auch weil es in der Landes-Bauordnung vorgeschrieben ist, gilt die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern auch in selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Eigenheimen.

Es sind also nicht nur Vermieter, sondern auch Selbstnutzer in der Pflicht. Bei Neubauten sind Rauchmelder bereits seit 2013 vorgeschrieben. Die Übergangsfrist für die Nachrüstung von vorher entstandenen Häusern endet am 31. Dezember 2016. Weitere Informationen gibt es sowohl bei den Haus- und Grundbesitzerorganisationen und den Bezirksschornsteinfegern als auch den Fachbetrieben der Branche. Das Forum Brandrauchprävention, in dem unter anderem der Deutsche Feuerwehrverband und der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft vertreten sind, betreibt eine Informationsseite im Internet unter der Adresse rauchmelder-lebensretter.de. In besonderen Einzelfällen, etwa bei außergewöhnlich komplexen Gebäudegestaltungen, berät auch Simon Fritsch von der Feuerwehr Viersen. Er ist unter der Telefonnummer 02162 101831 zu erreichen.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (07.12.2016) wieder.

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