Ruhezeiten sind abgelaufen

Die Friedhofsverwaltung macht darauf aufmerksam, dass auf den Friedhöfen im Stadtgebiet die Ruhezeiten von einigen Reihengrabfeldern abgelaufen sind.

Verkehrszeichen: Achtung, Gefahr!

Auf dem Friedhof Löh betrifft dies auf Feld 63 die Grabnummern 119 bis 238. Hier fanden die Beisetzungen in der Zeit vom 3. November 1994 bis 10. Oktober 1995 statt. Ebenfalls betroffen sind dort die Grabnummern 1 bis 69 auf Feld 64, wo die Beisetzungen vom 28. Juli 1995 bis zum 7. Juni 1996 stattfanden, sowie, ebenfalls auf Feld 64, die Grabnummern 70 bis 109, wo die Beisetzungen zwischen dem 14. März und dem 20. Dezember 1996 stattfanden. Es endet jeweils die 25-jährige Ruhezeit der Grabfelder. 

Auf dem Friedhof Bockert läuft die 25-jährige Ruhefrist auf diesen Grabstätten ab: Feld VIII, Grabnummern 71 bis 82. Die Beisetzungen fanden dort in der Zeit vom 30. September 1991 bis 20. November 1996 statt.

Auf dem Friedhof Dülken läuft die 30-jährige Ruhefrist für diese Gräber ab: Feld 24, Grabnummer 1 bis 136. Die Beisetzungen fanden vom 16. Mai 1989 bis 3. Juli 1991 statt.

Bisherige Verfügungsberechtigte werden gebeten, alle Baulichkeiten wie Grabsteine und Einfassungen bis zum 31. Dezember 2021 zu entfernen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeräumten Baulichkeiten werden von der Friedhofsverwaltung entfernt und verwertet.

Link: https://www.viersen.de/de/inhalt/friedhoefe-im-stadtgebiet-viersen

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (02.09.2021) wieder.

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