Schäden an Grünflächen durch „wildes“ Parken

Die Beschädigungen städtischer Grünflächen durch widerrechtlich dort geparkte Fahrzeuge haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Oftmals sind die so zweckentfremdeten Flächen irreparabel geschädigt und müssen komplett erneuert werden. Der Koordinationsbereich Stadtgrün weist deshalb darauf hin, dass das Parken auf städtischen Rasenflächen grundsätzlich verboten ist.

Nicole Strucken von den Städtischen Betrieben appelliert an das „grüne Gewissen“ der Autofahrerinnen und Autofahrer: „Bitte parken Sie ausschließlich auf dafür vorgesehenen Flächen!“ Wer sich nicht daran halte, riskiere neben einem Verwarngeld auch eine Anzeige wegen Zerstörung öffentlicher Grünanlagen, mahnt Strucken. Ebenfalls nicht zulässig: die Zweckentfremdung städtischer Rasenflächen zum Lagern von Baumaterialien und anderen Gütern.

Die städtische Grün-Spezialistin weist auf die hohen Kosten hin, die mit der Neuanlage der Rasenflächen einhergehen. Man könne die gesperrten Bereiche zwar mit Pollern in Signalfarben schützen. Das hätte aber neben der unschönen Optik ebenfalls hohe Kosten zur Folge. „Und die tragen letztlich wir alle mit unseren Steuergeldern.“

Schäden auf GrünstreifenFoto: Stadt Viersen

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (25.02.2022) wieder.

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