Sicher feiern geht vor

Für den Altweiberdonnerstag, 28. Februar 2019, gelten im Dülkener Zentrum besondere Auflagen. Damit Feiernde sich oder andere nicht durch Scherben gefährden, besteht wieder ein Glasverbot. Darüber hinaus ist es erstmals nicht erlaubt, einen Bollerwagen mit Stereoanlage und Boxen auf die „Partymeile“ mitzubringen. Hintergrund für die neue Vorgabe ist ein schwerer Unfall, der sich 2017 mit einem solchen Aufbau ereignete. Damals hatte sich eine junge Frau verletzt und musste notärztlich versorgt werden.

Die Sicherheitsbehörden weisen darauf hin, dass sie einen „Null-Toleranz-Einsatz“ planen. Damit alle sicher und unbeschwert feiern können, überwachen das städtische Ordnungsamt, die Polizei, das Jugendamt sowie ein privater Sicherheitsdienst die die Verbote und die Einhaltung des Jugendschutzes. Wer sich nicht kontrollieren lassen möchte und dennoch versucht, durch die Sperren zu kommen, muss mit einem Platzverweis durch das Ordnungsamt oder die Polizei rechnen. Die Polizei wird auch verständigt, wenn bei den Kontrollen Gegenstände auffallen, die dem Waffengesetz unterliegen. Bemerken die Sicherheitsmitarbeiter Verstöße gegen Jugendschutzvorschriften, informieren sie das städtische Jugendamt.

An den Eingängen zur glasfreien Zone stehen Müllbehältnisse bereit, in die mitgebrachte Gläser und Glasflaschen zu entsorgen sind. Außerdem sind Becher vorhanden, in die Getränke aus Glasflaschen bei Bedarf umgefüllt werden können Zwischen 10 und 19 Uhr dürfen Gläser und Glasflaschen außerhalb geschlossener Räume weder mitgenommen noch benutzt oder verkauft werden. Innerhalb der Verbotszone sind Getränke nur in Papp- oder Plastikbechern, Dosen oder PET-Flaschen erlaubt. Rund um den Alten Markt werden wieder Sperrgitter aufgebaut. Sicherheitskräfte kontrollieren dann die Karnevalsgäste. Freien Durchgang gibt es nur nach einem prüfenden Blick der kontrollierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wer eine Tasche dabei hat, wird gebeten, den Inhalt zu zeigen. Selbstverständlich geschieht dies auf freiwilliger Basis.

Ebenfalls keinen Einlass gibt es für Feiernde, die sogenannte Anscheinswaffen bei sich haben. Zu den „Anscheinwaffen“ gehören alle Gegenstände, die optisch den Anschein einer Bedrohung erwecken können. Das ist der nachgebildete Sprengstoffgürtel ebenso wie Handgranatenattrappen oder falsche Messer. Diese Gegenstände werden an den Sperrstellen gelagert und können beim Verlassen des Alten Markts oder am nächsten Tag im Fundbüro, Theodor-Frings-Allee 22, wieder abgeholt werden. Allerdings wird dabei nicht kontrolliert, ob die Gegenstände tatsächlich dem Abholenden gehören. Ausgenommen von dieser Regelung sind deutlich erkennbare Karnevalsartikel, also beispielsweise Wasserpistolen oder Cowboypistolen für Kinder.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (21.02.2019) wieder.

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