Sportanlagen bleiben geschlossen

Die ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, geltende neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung des Landes hat das Sportverbot noch einmal erweitert. Danach gilt, dass Freizeit- und Amateursport in und auf allen Sportanlagen nunmehr unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Personen verboten ist.

Das Verbot umfasst jetzt sogar den Individualsport auf und in Sportanlagen. Erlaubt bleibt nur die individuelle sportliche Betätigung in der freien Natur unter Beachtung der Abstands- und sonstigen Regeln des Coronaschutzes. Die städtischen Sportanlagen und –hallen bleiben weiterhin geschlossen. Gleiches gilt für Schwimmbäder und Fitnessstudios. Ebenso dürfen Gemeinschaftsräume, Duschen und Umkleiden von Sportanlagen nicht benutzt werden.

(Grafik: Land NRW) Zusammenhalten mit Herz(Grafik: Land NRW) Zusammenhalten mit Herz

Ausnahmen gibt es für den Sportunterricht an Schulen und für Studierende vor und bei Prüfungen. Das Training an Bundes- und Landesleistungsstützpunkten bleibt erlaubt. Auch Berufssportler dürfen auf vom Arbeitgeber gestellten Trainingseinrichtungen üben. Pferde dürfen nur in dem Umfang bewegt werden, der aus Tierschutzgründen zwingend erforderlich ist. Sport- und Trainingsübungen sind dabei verboten.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (15.12.2020) wieder.

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