Stadtverwaltung: Weiterhin Maskenpflicht

Logo der Stadt Viersen mit medizinischer Maske

Besucherinnen und Besucher der Dienststellen der Stadtverwaltung müssen auch in den kommenden Wochen stets mindestens eine medizinische Maske tragen. Außerdem bleibt es dabei, dass für persönliche Vorsprachen zwingend ein Termin vereinbart werden muss. Diese Regelungen gelten als Mindeststandard unabhängig von den Regelungen, die das Land in der kommenden Neufassung der Corona-Schutzverordnung festlegt.

Für vielgefragte Bereiche der Stadtverwaltung können Termine online unter https://www.viersen.de/de/inhalt/online-terminvergabe/ vereinbart werden. Weitere Dienstleistungen können vollständig oder in weiten Teilen ohne einen Besuch in einer Dienststelle abgewickelt werden. Dazu gibt es eine Übersicht auf der Internetseite der Stadt Viersen unter https://www.viersen.de/de/inhalt/online-dienste/.

Eine Zusammenfassung zu den Möglichkeiten, online Kontakt mit der Stadtverwaltung aufzunehmen, steht unter https://www.viersen.de/de/inhalt/online-kontakt/ bereit. Wer sein Anliegen nicht online erledigen kann oder will, findet eine Zusammenstellung der städtischen Dienstleitungen unter https://www.viersen.de/de/inhalt/dienstleistungen/. Hier sind Kontakttelefonnummern genannt.

Eine Gesamtübersicht gibt es unter der Adresse https://www.viersen.de/de/inhalt/buergerservice-online/. Das Service-Portal der Stadt ist auch über den „Schnellzugriff“ auf der Startseite des städtischen Internetangebotes www.viersen.de zu finden.

________________________________________________________________
Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (16.03.2022) wieder.

nach oben