Unbedingt frühzeitig beachten

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Die Stadt Viersen macht darauf aufmerksam, dass wegen der Karnevalszüge im Stadtgebiet Halteverbotszonen eingerichtet und Straßen gesperrt werden.

Der Grund ist, dass sowohl die Zugwege selbst als auch die Aufstellungsbereiche frei von parkenden Fahrzeugen sein müssen. Wichtig ist insbesondere, dass die Halteverbote bereits vor Beginn der Züge gelten. So soll gewährleistet werden, dass im Weg stehende Autos rechtzeitig durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen umgesetzt werden können. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt, die Kosten werden dem Falschparkenden auferlegt.

Darüber hinaus werden Straßen gesperrt, durch die sich die Karnevalszüge bewegen. Hinweistafeln zeigen die die betroffenen Bereiche auf. Die Halteverbote und die Straßensperren dauern an, bis die nach dem jeweiligen Zug stattfindende Straßenreinigung beendet ist.

Deswegen ist es keine gute Idee, direkt hinter dem Zug in die gesperrten Bereiche einzufahren, um sich eventuell einen der dann freien Parkplätze zu sichern. Das ist nicht nur verboten, sondern bedeutet darüber hinaus eine Gefährdung für die feiernden Menschen am Zugweg. Zudem erschwert es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Anschluss an den Zug die Straßen säubern, die Arbeit. In den vergangenen Jahren gab es leider immer wieder unschöne Begegnungen und Behinderungen, wenn die die Städtischen Betriebe ihrer Arbeit nachgingen.

Die Regelungen, Aufstellungsbereiche,  Zugwege und Anfangszeiten im Detail:

Stadtteil Viersen
Am Tulpensonntag, 23. Februar 2020, gibt es folgende Regelungen im Stadtteil Viersen. Hier gelten die Halteverbote ab 10 Uhr, das Durchfahrtverbot ab 11 Uhr. Beide Einschränkungen werden gegen 22 Uhr wieder aufgehoben.
Der Rintger „Veedelszoch“ startet ab 11.11 Uhr. Aufstellung: Rintger Straße. Zugweg: Rintgerstraße, Hermannstraße, Dr.-Heggen-Straße, Gereonstraße, Rintgerstraße, Große Bruchstraße, Gereonsplatz (Auflösung).
Der Tulpensonntagszug beginnt ab 14.11 Uhr. Aufstellung: Gartenstraße, Dülkener Straße, Remigiusstraße, Schultheißenhof, Süchtelner Straße. Zugweg: Dülkener Straße, Goetersstraße, Burgstraße, Lindenstraße, Petersstraße, Remigiusstraße, Wilhelmstraße, Hauptstraße, Bahnhofstraße, Parkstraße, Große Bruchstraße, Hauptstraße, Heimbachstraße, Hermann-Hülser-Platz (Auflösung)

Stadtteil Süchteln
In Süchteln gelten die Halteverbote am Rosenmontag, 24. Februar 2020, ab 7 Uhr, das Durchfahrtverbot ab 9 Uhr. Beide Einschränkungen werden gegen 15 Uhr wieder aufgehoben.
Der Rosenmontagszug setzt sich um 11.11 Uhr in Bewegung. Aufstellung: Hindenburgstraße ab Josef-Steinbüchel-Straße stadteinwärts, Thomasweg ab Tankstelle bis Heidweg. Zugweg: Westring, Ostring, Tönisvorster Straße, Freudenbergstraße, Beckstraße, Düsseldorfer Straße, Hochstraße, Blumenstraße, Friedensstraße, Von-Hagen-Straße. Zugauflösung Richtung Ratsallee.

Stadtteil Dülken
In Dülken gelten die Halteverbote am Rosenmontag, 24. Februar 2020, ab 10 Uhr, die Durchfahrt ist ab 11 Uhr nicht mehr möglich. Gegen 22 Uhr sollen alle Beschränkungen aufgehoben werden.
Der Rosenmontagszug fängt um 14.11 Uhr an. Aufstellung: Rheindahlener Straße bis Bodelschwinghstraße, Waldnieler Straße bis Bodelschwinghstraße, Lange Straße von Narrenmühle bis Einmündung Eintrachtstraße. Zugweg: Lange Straße, Theodor-Frings-Allee, Venloer Straße, Lange Straße, Tilburger Straße, Friedrichstraße, Martin-Luther-Straße, Viersener Straße, Marktstraße, Cap Horn, Alter Markt, Schulstraße (Auflösung).

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (13.02.2020) wieder.

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