Unbedingt frühzeitig beachten

Stadt Viersen macht darauf aufmerksam, dass wegen der Karnevalszüge im Stadtgebiet Halteverbotszonen eingerichtet und Straßen gesperrt werden. Sowohl die Zugwege selbst als auch die Aufstellungsbereiche müssen frei von parkenden Fahrzeugen sein. Wichtig ist insbesondere, dass die Halteverbote bereits mehrere Stunden vor Beginn der Züge gelten. So soll gewährleistet werden, dass im Weg stehende Autos rechtzeitig durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen umgesetzt werden können. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt, die Kosten werden dem Falschparker auferlegt. Darüber hinaus werden Straßen gesperrt, durch die sich die Karnevalszüge bewegen. Hinweistafeln zeigen die die betroffenen Bereiche auf. Die Halteverbote und die Straßensperren dauern bis in die Abendstunden. Grund dafür ist die nach dem jeweiligen Zug stattfindende Straßenreinigung.

Deswegen ist es keine gute Idee, direkt hinter dem Zug in die gesperrten Bereich einzufahren, etwa um sich einen der dann freien Parkplätze zu sichern. Das ist nicht nur verboten, sondern bedeutet darüber hinaus eine Gefährdung für die feiernden Menschen am Zugweg. Zudem erschwert es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Anschluss an den Zug die Straßen säubern, die Arbeit, beispielsweise weil die Autos im Weg stehen Es gab in den vergangenen Jahren leider immer wieder unschöne Begegnungen und Behinderungen, wenn die die Städtischen Betriebe ihrer Arbeit nachgingen.

 

Die Regelungen, Aufstellungsbereiche, Zugwege und Anfangszeiten im Detail:

Am Tulpensonntag, 3. März 2019, gibt es folgende Regelungen in Alt-Viersen. Hier gelten die Halteverbote ab 10 Uhr, das Durchfahrtverbot ab 11 Uhr. Beide Einschränkungen werden gegen 22 Uhr wieder aufgehoben.

Der Rintger „Veedelszoch“ startet ab 11.11 Uhr. Aufstellung: Rintger Straße. Zugweg: Rintgerstraße, Hermannstraße, Dr.-Heggen-Straße, Gereonstraße, Rintgerstraße, Große Bruchstraße, Gereonsplatz (Auflösung).

Der Tulpensonntagszug in Alt-Viersen beginnt ab 14.11 Uhr. Aufstellung: Gartenstraße, Dülkener Straße, Remigiusstraße, Schultheißenhof, Süchtelner Straße. Zugweg: Dülkener Straße, Goetersstraße, Burgstraße, Lindenstraße, Petersstraße, Remigiusstraße, Wilhelmstraße, Hauptstraße, Bahnhofstraße, Parkstraße, Große Bruchstraße, Hauptstraße, Heimbachstraße, Hermann-Hülser-Platz (Auflösung)

In Süchteln gelten die Halteverbote am Rosenmontag, 4. März 2019, von 6 bis 14 Uhr. Der allgemeine Verkehr wird ab 8 Uhr gestoppt, die Straßen sind ab 14 Uhr wieder frei.

Der Rosenmontagszug setzt sich um 10.11 Uhr in Bewegung. Aufstellung: Hindenburgstraße ab Josef-Steinbüchel-Straße stadteinwärts, Thomasweg ab Tankstelle bis Heidweg. Zugweg: Hindenburgstraße, Westring, Düsseldorfer Straße, Beckstraße, Freudenbergstraße, Tönisvorster Straße, Lindenplatz, Hochstraße, Blumenstraße, Friedensstraße, Von-Hagen-Straße. Zugauflösung Richtung Ratsallee.

Die Halteverbote in Dülken gelten ab 10 Uhr, Die Durchfahrt ist ab 11 Uhr nicht mehr möglich. Ab 22 Uhr sollen alle Beschränkungen aufgehoben werden.

Der Dülkener Rosenmontagszug fängt um 14.11 Uhr an. Aufstellung: Rheindahlener Straße bis Bodelschwinghstraße, Waldnieler Straße bis Bodelschwinghstraße, Lange Straße von Narrenmühle bis Einmündung Eintrachtstraße. Zugweg: Lange Straße, Theodor-Frings-Allee, Venloer Straße, Lange Straße, Tilburger Straße, Friedrichstraße, Martin-Luther-Straße, Viersener Straße, Marktstraße, Cap Horn, Alter Markt, Schulstraße (Auflösung).

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (21.02.2019) wieder.

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