Verzicht auf Elternbeiträge für Januar

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Die Stadtverwaltung verzichtet für Januar 2021 auf Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kita, Kindertagespflege und OGS-Angebote. Das hat der Rat der Stadt Viersen in seiner Sitzung am 2. Februar 2021 entschieden. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für Eltern, deren Kinder im Januar die Notbetreuung in den Schulen, Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen wahrgenommen haben.

Das entstandene Guthaben durch die Zahlung des Elternbeitrags im Januar 2021 wird zunächst auf den Februar übertragen. Von Seiten der Eltern muss nichts unternommen werden. Die Stadt Viersen hat den Lastschrifteinzug der Beiträge für den Monat Februar 2021 ausgesetzt. 

Eltern, die die Beiträge selbst überwiesen haben, wird die Zahlung für den Monat Januar erstattet, es sei denn, der Monat Februar wurde von den Eltern nicht gezahlt. Dies wird automatisch von der Kasse geprüft und die Erstattung entsprechend für Januar vorgenommen. Von Seiten der Eltern ist hier ebenfalls nichts zu veranlassen.

Über die Elternbeiträge für den Monat Februar ist noch nicht entschieden. Grundlage der Entscheidung für Januar war eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land und den Spitzenverbänden der Kommunen.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (18.02.2021) wieder.

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