Viersener Wochenmärkte wollen Angebot erweitern

Derzeit besteht für interessierte Gewerbetreibende die Möglichkeit, sich für einen der attraktiven Standplätze auf den Wochenmärkten in Alt-Viersen und Dülken zu bewerben. Das gibt das Ordnungsamt der Stadt Viersen bekannt. Das zulässige Warenangebot können Interessierte dem § 67 Gewerbeordnung entnehmen.

Blick auf den Dülkener Markt aus luftiger Höhe (Foto: Stadt Viersen)Blick auf den Dülkener Markt aus luftiger Höhe (Foto: Stadt Viersen)

Mit ihrem abwechslungsreichen und bunten Bild bereichern Viersens Wochenmärkte das Stadtleben. Hier gibt es hochwertige Lebensmittel zu angemessenen Preisen. Typisch ist das große Angebot frischer Produkte aus der Region. Nicht zuletzt bietet der Gang über den Wochenmarkt auch eine kommunikative und soziale Komponente. Hier nutzen viele Viersenerinnen und Viersener die Gelegenheit zum geselligen Austausch unter freiem Himmel.

Laut dem für die Viersener Märkte zuständigen Marktmeister Ulf Kleczka besteht in beiden Stadtteilen Bedarf insbesondere in den Bereichen Fischerei-Erzeugnisse, Milchprodukte sowie Blumen, Pflanzen und Staudengewächse. Aber auch alle Anfragen von Anbieterinnen und Anbieter ähnlicher Waren sind willkommen. Kleczka weist in diesem Zusammenhang auf die in Viersen moderaten Standgebühren hin.

Interessierte Gewerbetreibende können sich bei ihm telefonisch unter der 02162 101-605 oder per E-Mail unter markt@viersen.de melden. Auskunft erteilen ebenfalls die Marktaufsichten des Ordnungsamtes. Die Stellplätze in Süchteln sind derzeit freitags alle belegt, Interessierte können sich hier in eine Warteliste eintragen lassen.

Links:

Zulässiges Warenagebot laut § 67 Gewerbeordnung:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=141135,105

Info zu Wochenmärkten auf der Webseite der Stadt Viersen:
https://www.viersen.de/de/inhalt/wochenmaerkte/

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (31.01.2022) wieder.

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