Vorbereitende Untersuchung

Der Rat der Stadt Viersen hat in seiner Sitzung am 7. Februar 2017 für Teile Süchtelns eine „Vorbereitende Untersuchung“ nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Die Vorbereitende Untersuchung soll einerseits die laufenden Arbeiten im Zuge der Perspektivenplanung Süchteln erweitern. Andererseits ist sie formale Voraussetzung für einen denkbaren Antrag auf Städtebau-Fördermittel.

Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, wird der Ratsbeschluss mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes in diesen Tagen im Amtsblatt des Kreises Viersen veröffentlicht. Außerdem liegt er vom 20. Februar bis zum 21. März 2017 mit ergänzenden Unterlagen während der Dienstzeiten im Rathaus Bahnhofstraße, Bahnhofstraße 23–29, im Fachbereich 60, Stadtentwicklung, im 2. Obergeschoss zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Informationen auf der Internetseite der Stadt Viersen im Bereich „Perspektivenplanung Süchteln“ bereit.

Aus formalen Gründen ist es erforderlich, dass die Stadt in der Bekanntmachung auf die Rechtslage hinweist. Danach ist es im Zuge einer „Vorbereitenden Untersuchung“ möglich, umfangreiche Daten bei Bewohnerinnen und Bewohner, Grundstücks-, Wohnungs- und Ladeneigentümer, -mietern und –pächtern zu erheben. Um möglichen Verwirrungen vorzubeugen, weist die Stadt darauf hin, dass der Hinweis in der Bekanntmachung nicht bedeutet, dass diese Daten tatsächlich erhoben werden.

Vielmehr werde man sich auf das beschränken, was für die Untersuchung erforderlich sei. Die wesentlichen Informationen lägen ohnehin bereits vor. Beatrice Kamper, Technische Beigeordnete der Stadt Viersen, sagte: „Bereits in den bisherigen Verfahrensschritten der Perspektivenplanung Süchteln hat sich gezeigt, dass alle Beteiligten eine hohe Bereitschaft zeigen, sich mit ihren Möglichkeiten in das Projekt einzubringen.“

Das gelte für die Politik, Bewohnerinnen und Bewohner ebenso wie für die Eigentümer und Geschäftsleute in Süchteln. Die Sicherung der Chance, mit der späteren Ausweisung eines Sanierungsgebietes Städtebaufördermittel zu erhalten, erfordere aber, dass gewisse Förmlichkeiten beachtet werden müssen. Dazu gehörten sowohl der förmliche Einleitungsbeschluss durch den Rat der Stadt Viersen als auch die anschließende Bekanntmachung im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Viersen.

________________________________________________________________
Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (18.02.2017) wieder.

nach oben