Wahlausschuss tagt am 10. Februar

Der Wahlausschuss der Stadt Viersen wird am Montag, 10. Februar 2020, tagen. In der Sitzung wird es um die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl im September gehen. Hintergrund ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2019.

Symbolbild Wahlkreuz

Das Gericht hatte entschieden, dass die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in einem Wahlbezirk nur in besonderen Ausnahmefällen um mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt abweichen darf. Bislang hatte hier eine Grenze von 25 Prozent gegolten.

Dieser höhere Richtwert war Grundlage der Wahlbezirkseinteilung, die der Wahlausschuss im Oktober 2019 beschlossen hatte. Fünf der in diesem Beschluss festgelegten Wahlbezirke weichen um mehr als 15 Prozent von der Durchschnittszahl ab.

Die Stadtverwaltung erarbeitet derzeit einen Vorschlag für eine neue Einteilung der Wahlbezirke. Wenn der Wahlausschuss diesem Vorschlag am 10. Februar folgt, können die Parteien und Wählervereinigungen anschließend Mitgliederversammlungen abhalten. Bei diesen Mitgliederversammlungen werden dann die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl am 13. September gewählt.

Keinen Einfluss hat die Gerichtsentscheidung auf die Zahl der Wahlbezirke an sich. Diese liegt für Städte in der Größe Viersens unverändert bei 25. Ohne eventuelle Ausgleichsmandate ergibt sich daraus eine Zahl von 50 Stadträtinnen und Stadträten.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (14.01.2020) wieder.

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