Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Die Stadt Viersen beginnt in diesen Tagen mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 24. September 2017. Die Umschläge der Briefe im DIN-A4-Format tragen den Aufdruck „Achtung Wahlbenachrichtigung“. Sie werden voraussichtlich ab dem 26. August bei den Empfängerinnen und Empfängern eintreffen.

Insgesamt werden rund 57.000 Wahlbenachrichtigungen verschickt. Eine Benachrichtigung erhalten alle als wahlberechtigt in das Viersener Wählerverzeichnis eingetragen Bürgerinnen und Bürger. Wer bis zum 3. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich bis zum 8. September an die Wahldienststelle der Stadt Viersen wenden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der oder die Betroffene bei der Bundestagswahl abstimmen kann.

Die Wahldienststelle der Stadt Viersen befindet sich im Stadthaus, Rathausmarkt 1, im Raum 100 im ersten Obergeschoss. Sie ist ab Freitag, 25. August, geöffnet. Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr. Während dieser Zeit ist die Wahldienststelle auch telefonisch erreichbar unter den Rufnummern 02162 101711, 101129 und 101339.

In der Wahldienststelle liegt in der Zeit vom 4. bis einschließlich 8. September das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme aus. Während dieses Zeitraums kann jedermann in das Wählerverzeichnis einsehen und sich davon überzeugen, dass er dort eingetragen ist.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, in welchem Wahllokal die Wählerin oder der Wähler am 24. September abstimmen darf. Genannt wird dort nicht nur der Stimmbezirk, sondern auch der konkrete Raum für die Stimmabgabe. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zur Stimmabgabe müssen entweder die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis vorgelegt werden.

Wer per Briefwahl abstimmen will, muss das beantragen. Das kann schriftlich oder persönlich geschehen. Auf der Internetseite der Stadt Viersen wird die Möglichkeit angeboten, den Antrag online zu stellen. Letzter Termin für einen solchen Antrag ist Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr.

Der einfachste Weg zur Briefwahl ist es, den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen. Dieser muss in einem frankierten Umschlag an die Wahldienststelle zurückgeschickt oder dort abgegeben werden. Die Stadt Viersen empfiehlt, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. So wird gewährleistet, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig an die Antragstellenden verschickt werden. Ebenso sollten die Wählerinnen und Wähler nachdem sie die Unterlagen erhalten haben umgehend wählen und den Wahlbrief zurücksenden oder bei der Wahldienststelle abgeben.

Wer über ein Gerät verfügt, das mit QR-Codes umgehen kann, dem bietet sich eine weitere Möglichkeit. Mit Hilfe von beispielsweise Smartphone oder Tablet und des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes kann ein vorausgefülltes Formular gewählt werden, das dann elektronisch abgesandt wird.

Die Wahlunterlagen für die Briefwahl und der Wahlschein werden nur an den Antragstellenden selbst ausgehändigt oder mit der Post zugestellt. Andere Menschen können die Unterlagen nur dann abholen, wenn sie eine schriftliche Vollmacht dafür mitbringen. Wer den Antrag in der Wahldienststelle persönlich stellt oder seine Wahlunterlagen selbst dort abholt, kann auch gleich an Ort und Stelle wählen. Dann kann der Wahlbrief sofort abgegeben werden.

Ausgezählt werden sowohl die am Wahltag in den Wahllokalen abgegebenen Stimmen als auch die Briefwahlstimmen erst am 24. September nach 18 Uhr. Die Wahlergebnisse werden unter anderem im Internet bekanntgegeben. Hierzu wird die Stadt Viersen entsprechende Verweise („Links“) auf ihrer Internetseite anbieten.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (22.08.2017) wieder.

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