Widerspruch auch im Nachhinein möglich

Briefkasten Stadt Viersen

Einmal im Jahr, bis spätestens Ende März, übermittelt die Stadt Viersen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, den vollständigen Namen und die Anschrift aller deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das  Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Grund für die Datenweitergabe ist die Möglichkeit, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Das Amt soll mit der Übersendung der Daten den Versand von Informationsmaterial realisieren können. Wer dies nicht möchte, kann vor Erreichen der Volljährigkeit der Weitergabe widersprechen.

Widerspruch einlegen gegen die Übermittlung der eigenen Meldedaten können Einwohnende auch in weiteren Fällen. Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt verschiedene Rechte ein.

Widersprechen kann man gegen die Weitergabe seiner Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, wenn der Betroffene oder die Betroffene einer anderen oder keiner Religionsgesellschaft als die eigene Familie zugehörig ist. Daten für die Erhebung der eigenen Kirchensteuer werden bei einer Zugehörigkeit jedoch weitergegeben.

Wer nicht möchte, dass Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen und Abstimmungen weitergegeben werden, kann Widerspruch einlegen.

Mit einem Widerspruch wird verhindert, dass Daten an Mandatsträger oder Mandatsträgerinnen, Presse oder Rundfunk sowie Gemeinde, Stadt oder Kreis wegen eines Alters- oder Ehejubiläums übermittelt werden.

Möchte man seine Adresse nicht in einem gedruckten Adressbuch sehen, kann der Weitergabe der Daten an Adressbuchverlage widersprochen werden.

Darüber hinaus dürfen Meldedaten für Werbung und Adresshandel (An- und Verkauf von Postanschriften) nur weitergegeben werden, wenn dazu eine Einwilligung erklärt wurde.

Ein Widerspruch kann bei der An- oder Ummeldung erfolgen und zu jedem anderen Zeitpunkt. Der Widerspruch muss der Stadt schriftlich vorliegen. Das kann formlos geschehen. Auf der Homepage der Stadt Viersen sind die entsprechenden Formulare herunterzuladen. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Widerspruch persönlich beim Bürgerservice im Stadthaus, Rathausmarkt 1, einzulegen. Dort wird dann eine entsprechende Niederschrift erstellt, die unterschrieben werden muss. Kosten entstehen keine. Bei Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren müssen die Sorgerechtspersonen oder die Person mit nachgewiesenem alleinigem Sorgerecht unterschreiben.

Nach dem Bundesmeldegesetz registriert das örtliche Einwohnermeldeamt die Einwohnerinnen und Einwohner in seinem Zuständigkeitsbereich. Damit sollen Identität und Wohnung festgestellt und nachgewiesen werden. Dazu führt die Meldebehörde ein Melderegister.

Direktlinks

Widerspruch Bundesmeldegesetz
https://formulare.krzn.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?param1=05166032-0001-0008&query=1&knr=05166032-0001&template=123000&formfioid=270-1-123000-1&sec=000000000&print=0&reset=0&consent_type=NONE&c=t.pdf

Informationen Melderegister

https://www.viersen.de/de/dienstleistung/melderegisterauskunft-einholen-3482644/

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (03.12.2020) wieder.

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