Wildpinkeln wird teuer

EGN-Mobiltoiletten auf dem Alten Markt (Foto: Stadt Viersen)

Der Kommunale Ordnungsdienst Viersen (KOV) wird am Altweiberdonnerstag in Dülken verstärkt auf sogenannte Wildpinkler achten. Dabei wird es keine Ermahnungen geben. Vielmehr werden die Ordnungskräfte sofort Bußgelder verhängen. Die Stadt stellt an diesem Tag zusätzliche mobile Toiletten auf, so dass niemand sich in der Öffentlichkeit erleichtern muss.

Die Höhe der Buße für das öffentliche Verrichten der Notdurft ist gestaffelt. Sie beginnt bei 35 Euro. Wer sich für sein Geschäft besonders schützenswerte Orte aussucht, darf 55 Euro zahlen. Zu diesen Plätzen gehören beispielsweise die Wände denkmalgeschützter Gebäude, von Kirchen und öffentlichen Einrichtungen. Noch teurer wird es für Wiederholungstäter. Je nach Sachlage kann dann im Einzelfall eine vierstellige Summe fällig werden.

„Große Not“ ist keine Entschuldigung: Im Feierbereich stehen genügend Möglichkeiten zur Verfügung, seine Notdurft auf legalem Weg zu verrichten. Die Stadt erweitert das Angebot an mobilen Toiletten. Am Altweiberdonnerstag stehen im Dülkener Ortskern insgesamt 23 dieser Toiletten zur Verfügung. 16 davon werden auf dem Alten Markt zu finden sein.

Über die finanziellen Folgen hinaus bringt erwischt werden beim Wildpinkeln noch einen weiteren Nachteil: Der Feierbereich ist für Notdurftsünder tabu. Hier nutzt die Stadt ihr Hausrecht und zeigt Wildpinklern die Rote Karte.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (17.02.2020) wieder.

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