Winterdienst gut vorbereitet

Die Städtischen Betriebe haben ihre Vorbereitungen für die kalte Jahreszeit abgeschlossen. Die Streumittellager sind gut gefüllt. Die Fahrzeuge und Anlagen sind einsatzbereit.

Am Anfang eines Winterdiensteinsatzes steht die Wetterbeobachtung. Wenn danach glatte Straßen zu erwarten sind, startet der Eisspion der Rufbereitschaft in der Nacht gegen 3 Uhr seine Kontrollrunde. Bei Bedarf werden dann weitere Kräfte für die Hauptstreuung gerufen.

Zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter starten dazu mit acht Fahrzeugen. Los geht es in der Regel zwischen 4.45 und 5 Uhr. Die Hauptstreuung dauert etwa zweieinhalb Stunden. Sie umfasst alle wichtigen Straßen. Für den Fall des Falles steht ein Ersatzfahrzeug bereit.

In der nächsten Stufe kümmern sich 22 Kräfte als Fußtruppen um die Stadtstraßen. Dazu nutzen sie elf Fahrzeuge. Als Reserve sind für diesen Bereich fünf Menschen und drei Fahrzeuge eingeplant. Aus dem Bereich Stadtgrün wird der Winterdienst von 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Diese nutzen zwölf Fahrzeuge und acht Schlepper. 27 Personen stehen als Reserve zur Verfügung.

Betreut werden 285 Kilometer Hauptstraße und 88 Kilometer Nebenstraßen. In den städtischen Lagern liegen 800 Tonnen Streusalz, 20.000 Liter einsatzfertig vorbereitete Sole und 75 Tonnen Streusand. Ziel der Städtischen Betriebe ist dabei, so wenig Salz wie möglich einzusetzen – aber immer genügend, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Anlieger, denen die Winterwartung nach der Straßenreinigungssatzung übertragen ist, dürfen weder Streusalz noch andere Auftaumittel einsetzen. Ausnahmen gelten nur bei besonderen Wetterlagen wie Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen, an denen es nicht reicht, abstumpfende Mittel zu streuen. Dabei geht es beispielsweise um Treppen oder steile Wegabschnitte.

Nach der Straßenreinigungssatzung kümmert sich die Stadt in Fußgängerbereichen sowohl um die Reinigung als auch um die Winterwartung. Auf innerörtlichen Verkehrsstraßen (B-Straßen) müssen sich die Anlieger um Dreck und Glätte auf dem Gehweg kümmern. In Anliegerstraßen (A-Straßen) liegen alle Pflichten bei den Anliegern.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (17.11.2019) wieder.

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