Winteröffnungszeit auf den Wochenmärkten

Mit dem Ende der Sommerzeit haben sich die Öffnungszeiten der Viersener Wochenmärkte geändert. Sie beginnen bis Ende März 2021 um 8 Uhr und enden um 13 Uhr. Abweichend hiervon findet der Wochenmarkt donnerstags auf der Hauptstraße, zwischen Rathausgasse und Stichweg Garten-/Hauptstraße, in der Zeit von 9.30 Uhr bis 18.30 Uhr statt.

Die meisten Besucherinnen und Besucher der „grünen Märkte“ kennen die aktuelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie zur Einhaltung des Mindestabstands. Was vielen jedoch unbekannt ist, obwohl es seit vielen Jahren schon gilt: Hunde und Fahrräder dürfen nicht mit an die Verkaufsstände gebracht werden.

Hinweisschilder auf das Hunde- und Fahrradverbot während der Marktzeiten (Foto: Stadt Viersen)

Gründe für das Verbot sind das eingeschränkte Platzangebot auf der Verkaufsfläche und die Tatsache, dass frische Waren offen und unverpackt verkauft werden. Festgelegt ist dies in der Marktsatzung, die Teil des Ortsrechts der Stadt Viersen ist. Sie regelt auch das Miteinander auf den Wochenmärkten

Somit ist es nicht gestattet, Hunde in den Marktbereich mitzunehmen. Eine Ausnahme sind Blindenhunde. Auch das Mitbringen oder Abstellen von Wagen, Kraftfahrzeugen, Mopeds, Motorrädern, Fahrrädern und verkehrsbehindernden Gegenständen ist unzulässig.

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung bittet um gegenseitige Rücksichtnahme sowie um Einhaltung der Bestimmungen. Bei Verstößen kann ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen werden. Eine Missachtung der Maskenpflicht kann als Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße nach sich ziehen.

Direktlinks

Marktsatzung der Stadt Viersen
https://www.viersen.de/c125716c0029a475/files/03-06_marktsatzung.pdf/$file/03-06_marktsatzung.pdf?openelement

Wochenmärkte im Stadtgebiet
https://www.viersen.de/de/inhalt/wochenmaerkte/

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (20.11.2020) wieder.

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